Diese Verbrecher - ich warte auf den Tag, der da kommen wird, ich warte auf Chaos, Anarchie und Bürgerkrieg.
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Bußgeld und Befristung: Erste Pläne für Impfpflicht nehmen Konturen an
Montag, 24. Januar 2022
Berlin – Zwei Tage vor den ersten Beratungen über eine mögliche Coronaimpfpflicht im Bundestag nehmen die Pläne der Befürworter Konturen an. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nannte jetzt erste Einzelheiten der Pläne.
Demnach soll die Pflicht auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden, sagte der Innen- und Rechtspolitiker. Auf ein Impfregister will er wegen des zu großen Zeitaufwands verzichten und Ausnahmen vom Amtsarzt kontrollieren lassen.
„Auf der Grundlage der aktuellen Studien kann man sagen, dass man mit drei Impfungen eine gute Grundimmunisierung gegen einen schweren Verlauf erreicht hat“, sagte Wiese. Sollte später eine weitere Boosterimpfung für Ältere oder Menschen mit Vorerkrankung sinnvoll erscheinen, sollte sie freiwillig sein.
Auch soll die Impfpflicht nicht für immer gelten. „Es kann sein, dass wir irgendwann eine so hohe Grundimmunität haben, dass man die Impfpflicht nicht mehr braucht“, so Wiese. Bei der Länge der Frist wollen sich die Abgeordneten auf den Rat von Experten verlassen. „Es werden aber sicherlich nicht nur wenige Monate sein, sondern eher ein bis zwei Jahre.“
Wiese und auch der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sind bei möglichen Sanktionen für Bußgelder und gegen Zwangsmaßnahmen wie eine Erzwingungshaft. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben demnach Bußgelder eine Höhe von fünf bis 1.000 Euro, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“. Sie könnten für die Impfpflicht also auch noch höher festgelegt werden.
Dahmen, der Mitinitiator des Gruppenantrags der Ampel-Abgeordneten ist, befürwortete in der Bild am Sonntag einen „mittleren dreistelligen Bereich“. Bei Nichtzahlung könnte man nach Wieses Ansicht ein individuelles Zwangsgeld in Betracht ziehen. „So könnte man bei der Höhe dann auch die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigen.“ Die Obergrenze für ein Zwangsgeld liegt nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz bei 25.000 Euro.
Kein Register
Die Umsetzung der Impfpflicht könnte zwar über die Erfassung von Impfungen in einem zentralen Register erfolgen. Dessen Aufbau ist aber aufwendig und es gibt Bedenken von Datenschützern. „Für die aktuelle Debatte ist das aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll“, sagt Wiese.
Die Impfpflicht sei ja dazu gedacht, über den nächsten Herbst und Winter zu kommen. Der Aufbau eines Impfregisters würde dafür zu lange dauern. „Es gibt ein paar Ideen, wie man die Bürgerinnen und Bürger trotzdem anschreiben kann: über die Krankenkassen oder auch über die Kommunen, die die Meldedaten haben“, sagt Wiese.
Diejenigen, bei denen gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprechen, sollen in dem Antrag von der Pflicht befreit werden. „Da bin ich dafür, dass das dann aber nicht der Hausarzt bestätigt, sondern der Amtsarzt“, sagte Wiese. Hintergrund ist, dass es auch unter den Ärzten Impfgegner gibt, bei denen die Befürchtung besteht, dass sie sehr großzügig Ausnahmebescheinigungen vergeben könnten.
Die Entscheidung im Bundestag soll vor Ende März fallen. Danach muss das Impfpflichtgesetz noch in den Bundesrat, bevor es in Kraft tritt. Anschließend soll es eine Art Schonfrist geben, in der sich die Ungeimpften immunisieren lassen können, um Sanktionen zu entgehen.
„Der Zeitraum von gut drei Monaten bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte da Orientierung bieten“, so Wiese. Unter dem Strich würde das bedeuten: Stimmt der Bundestag im März zu, greift die Impfpflicht irgendwann zwischen Juni und August.
Das Konzept der Koalitionsabgeordneten ist nicht konkurrenzlos. Der FDP-Politiker Andrew Ullmann bereitet derzeit einen Antrag für eine Impfpflicht ab 50 vor. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat bereits einen gegen die Impfpflicht vorgelegt. Er befürchtet Chaos bei der Umsetzung der Pflicht.
Viele Impfgegner könnten sich trotz Bußgelds verweigern, meinte er. „Ein Staat, der nicht umsetzen kann, was er anordnet, gibt sich der Lächerlichkeit preis. Und das wäre Wasser auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker und Coronaleugner“, sagte der FDP-Politiker laut Bild am Sonntag.
Der neue CDU-Generalsekretär Mario Czaja bekräftigte die Unionsposition, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag für die allgemeine Impfpflicht vorlegen müsse. „Die Bundesregierung muss für Klarheit sorgen, wie sie weiter mit der Impfpflicht umgehen will“, sagte er der Rheinischen Post. Das müsse mit den Ländern abgestimmt werden. „Insofern erwarte ich einen Vorschlag der Regierung.“
Die Union will auch ein Impfregisters. „Wenn wir jetzt nicht anfangen, wann dann“, sagte der Fraktionsvize im Bundestag, Sepp Müller (CDU). Damit könne man dann auch einfache Impfangebote ausbauen, etwa durch direkte Anschreiben oder verpflichtende Beratungsgespräche für Menschen aus Risikogruppen. Ein Register sei auch unabhängig davon wichtig, wie die Frage einer allgemeinen Impfpflicht beantwortet werde.
Jurist mahnt zu Sorgfalt
Eine mögliche Impfpflicht gegen Corona muss nach Einschätzung von Thomas Smollich, dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, sehr sorgfältig vorbereitet sein. „Die Vorhersage, dass sie einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden wird, ist nicht schwer zu treffen“, sagte er.
„Die Impfpflicht ist ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Man muss gut abwägen, ob das ein Mittel sein kann, die Pandemie einzugrenzen.“ Wichtig sei zu gucken, ob sie verhältnismäßig sei und wie man sie umsetzen könne. Es brauche Zeit, um eine Impfpflicht rechts- und verfassungskonform auszugestalten, betonte der Richter.
Die Zustimmung in der Bevölkerung zu einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland sinkt derzeit leicht. Es ist aber immer noch eine deutliche Mehrheit dafür. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur befürworten 60 Prozent eine allgemeine Impfpflicht, 32 Prozent sind dagegen, acht Prozent machen keine Angaben. Anfang Dezember waren noch 63 Prozent dafür und nur 30 Prozent dagegen. © dpa/afp/kna/aerzteblatt.de