DANISCH
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„Unsere von Allah festgelegte, im Koran verewigte, vorbestimmte Pflicht.“
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Deutsche sollen ausreisen und sich ein anderes Land suchen
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Bereicherung aus Polen:
Die kommen aus dem Lachen gar nicht mehr raus.
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Tickt das Gericht noch ganz richtig?:
Prozess gegen Luxusuhren-Diebe vorerst geplatzt
David M. (41), Grzegorz J. (48) und Adam P. (41) nach ihrer Festnahme, kurz vor dem Prozess wurden sie aus der U-Haft entlassen
Foto: Daniel Förster
05.09.2024
Dresden – Es war ein spektakulärer Uhren-Raub mit hochkarätiger Beute! Am Donnerstag sollte eigentlich der Prozess gegen die drei tatverdächtigen Polen am Landgericht Dresden beginnen. Doch die Angeklagten erschienen nicht – und haben nun alle Zeit der Welt …
Der Grund: Bei Gericht lief nicht alles wie ein Schweizer Uhrwerk!
Uhren-Räuber stürmte den Laden
Rückblick: Am Nachmittag des 5. Dezember 2023 fuhren David M. (41), Grzegorz J. (48) und Adam P. (41) laut Anklage im gemieteten Renault in Glashütte (Sachsen) an der Filiale der Nobel-Uhren-Manufaktur „Nomos“ vor.
Demnach soll Adam P. im Fluchtfahrzeug geblieben sein, Dawid M. sicherte die Tür des Geschäfts, während Grzegorz J. mit einem Brecheisen den Laden stürmte, vor der den Augen der Verkäuferin Vitrinen zerschlug und Uhren und zwei Füller im Wert von 114 550 Euro zusammenraffte.
Die „Nomos“-Filiale in Glashütte wurde am 5. Dezember 2023 ausgeraubt
Foto: Dirk Sukow
Die Polizei war schnell: Schon eine halbe Stunde später wurden die drei Polen festgenommen, die Uhren sichergestellt, einen Tag später landeten die Verdächtigen in U-Haft.
Oberlandesgericht hob alle Haftbefehle auf
Das Landgericht setzte im Juni 2024 den Verhandlungstermin auf den 5. September 2024 an, alle drei Angeklagten erhielten noch in der JVA ihre Ladung zum Prozess. Was dann passierte, grenzt an einen Justiz-Skandal: Das Oberlandesgericht (OLG) hob am 27. Juni bei der routinemäßigen Haftprüfung nach sechs Monaten U-Haft, sämtliche Haftbefehle wegen überlanger Verfahrensdauer auf.
„Nomos“-Uhren kosten zwischen 1300 und 15 800 Euro, die abgebildete Weltzeituhr gibt es für 4820 Euro
Foto: NOMOS Glashütte
OLG-Sprecherin Maike Schaaf (59) erklärt: „Das Verfahren hätte früher abgeschlossen werden können, wurde nicht mit der für Haftsachen gebotenen Beschleunigung geführt. Es wurde eine Verzögerung bei den Ermittlungen von etwa zwei Monaten festgestellt. Dies ist ein Verfassungsverstoß, daher mussten die Haftbefehle aufgehoben werden.“
Weil das Gericht also trödelte und sich viel zu viel Zeit ließ, durften die Verdächtigen i Freiheit – mit fatalen Folgen, wie sich nun zeigte.
Anwälte hofften bis zuletzt, dass ihre Mandanten erscheinen
Denn die Angeklagten, die aus dem Raum Breslau (Polen) stammen, reisten nach Hause – und erschienen nicht zum Prozess. Dabei hatten ihre drei Anwälte versichert, sie seien zuversichtlich, dass alle pünktlich erscheinen würden.
Die Rechtsanwälte Ulf Israel, Robert Zukowski und Matthias Ketzer warteten vergeblich auf ihre Mandanten. Der Dolmetscher (vorne im Bild) kam ebenfalls umsonst
Foto: Dirk Sukow
Damit nicht genug: Das Landgericht Dresden konnte gestern keine neuen Haftbefehle erlassen. Rechtsanwalt Robert Zukowski (46) hatte angemahnt, dass die Angeklagten die Belehrung über die Konsequenzen des Nichterscheinens wie polizeiliche Vorführung oder Sitzungshaftbefehl nicht in polnischer Sprache ausgehändigt bekamen.
Richter: „Wir versuchen es ein andermal …“
Der Vorsitzende Richter Birger Magnussen (56): „Damit sind keinerlei Zwangsmittel mehr möglich, die Hauptverhandlung wird ausgesetzt.“ Der Richter deutlich frustriert: „Dann versuchen wir es ein andermal ...“
Wann der Prozess neu aufgerollt wird, steht in den Sternen. Der Fall ist keine Haftsache mehr, Verfahren gegen inhaftierte Angeklagte müssen vorgezogen werden. Erst wenn die drei mutmaßlichen Uhren-Räuber wieder nicht zum Termin erscheinen, kann schließlich die Vorführung oder ein Sitzungshaftbefehl angeordnet werden.
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Ur-deutsche Opfer zählen nicht, weil diese in den Augen der Grünlinken mit dem "Nazi-Gen" besudelt und von daher "minderwertige" Menschen sind. Erbschuldkult halt. Da können sich die Hinterbliebenen bedanken.
Der "umgekehrte Rassismus" dieser Gutmenschen ist die Pest unserer Zeit!
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https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012802.pdf
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12802
20. Wahlperiode 09.09.2024
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Dr. Bernd
Baumann, Steffen Janich, Carolin Bachmann, Dr. Christina Baum, René
Bochmann, Peter Boehringer, Marcus Bühl, Kay Gottschalk, Martin Hess,
Dr. Michael Kaufmann, Jörn König, Mike Moncsek, Edgar Naujok, Jan Wenzel
Schmidt, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Kehrtwende in der Migrationspolitik jetzt einleiten – Maßnahmen zur sofortigen
Beendigung der illegalen Einwanderungsströme treffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland erlebt seit 2022 eine beispiellose Migrationskrise. Für das Jahr 2023
wird mit rd. 350.000 Asylbewerbern in Deutschland gerechnet, von denen zahlreiche unerlaubt ins Bundesgebiert eingereist sein werden. Weiterhin verzeichnet Deutschland im laufenden Jahr einen Familiennachzug von rd. 150.000 Personen.
Die Durchführung zehntausender, in manchen Jahren hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Asylverfahren, die bei Anwendung von §18 Abs. 2 Asylgesetz gar nicht eröffnet werden müssten, schafft einen wesentlichen Anreiz für die illegale Einwanderung nach Deutschland, die dadurch nachträglich weitgehend legalisiert wird. In dieser Situation drohen durch den jüngsten Ausbruch des Gaza-Konflikts neue Flüchtlingsströme ausgelöst zu werden. Erste Stimmen fordern bereits die Aufnahme der rund zwei Millionen Bewohner des Gaza-Streifens in Europa – für viele von ihnen wäre Deutschland das Zielland.
All dies trifft Deutschland in einer Situation, in der die innere Sicherheitslage durch die seit Jahren anhaltende unkontrollierte Masseneinwanderung bereits deutlich angespannt ist und in der schon jetzt hunderttausende schlecht integrierter junger Männer auf unseren Straßen jederzeit die Machtfrage stellen können.
Die Selbstdestabilisierung unseres Landes durch eine verantwortungslose Politik
der offenen Grenzen für den Zustrom illegaler Einwanderer muss beendet werden.
Straftätern, Terroristen und Gefährdern darf es nicht ermöglicht werden, im Zuge eines unkontrollierten Migrationsgeschehens ins Land einzusickern.
Das verbreitete Narrativ, dass Massenmigration ein quasi naturereignishaftes, nicht aufhaltbares Geschehen sei, ist falsch. Es dient der Zementierung einer angeblich alternativlosen, katastrophal falschen und selbstschädigenden Politik. Die Letztverantwortlichkeit für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung liegt, wie auch Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union anerkennt, nicht bei der Europäischen Union, sondern bei deren Mitgliedstaaten. Deutschland kann und muss die Souveränität über das Geschehen an seinen Grenzen zurückerlangen. Deutschland braucht die sofortige Kehrtwende in der Migrationspolitik. Hierfür müssen Maßnahmen zur sofortigen Beendigung der illegalen Masseneinwanderung ergriffen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Bundesgrenze sofort kontrollierbar zu machen, ggf. auch durch die
Errichtung von Grenzzäunen;
2. deutsches Recht wieder durchzusetzen und gem. § 18 Abs. 2 Asylgesetz
jeden, auch wenn er kundtut, „Asyl“ beantragen zu wollen, zurückzuwei-
sen, wenn er unberechtigterweise aus einem sicheren Transitland einrei-
sen will und daher kein Anrecht auf Asyl haben kann (Art. 16a Abs. 2
GG);
3. die Anwendung von Art. 16a Abs. 2 GG und § 18 Abs. 2 Asylgesetz ohne
Abstriche solange fortzusetzen, bis auf europäischer Ebene entspre-
chende Regeln durch- und umgesetzt sind, die den versprochenen „Raum
der Sicherheit, der Freiheit und des Recht“ gem. Art. 3 Abs. 2 des Ver-
trages über die Europäische Union tatsächlich und nicht nur fiktiv her-
stellen;
4. die Praxis des generellen Verbleibs abgelehnter Asylbewerber in
Deutschland zu beenden und entgegenstehende rechtliche Regelungen
auf nationaler wie internationaler Ebene entsprechend anzupassen;
5. die Verfahrensdauern der Bearbeitung von unzulässigen und offensicht-
lich unbegründeten Asylanträgen einschließlich der anschließenden Be-
schreitung des Rechtswegs drastisch zu verkürzen;
6. praktische Hindernisse bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
(unkooperative Transit- und Herkunftsstaaten) durch Anwendung der zu
Gebote stehenden Druckmittel (Visahebel, Streichung von Entwick-
lungshilfe, Ausgestaltung der wirtschaftlichen Zusammenhang) zu besei-
tigen;
7. sofort daran zu gehen, die wichtigsten Anreize für die illegale Einwan-
derung nach Deutschland (sog. Pull-Faktoren) zu beseitigen, insbeson-
dere
a. keine Asylverfahren für Personen mehr durchzuführen, die aus si-
cheren Drittstaaten einreisen;
b. keine Asylverfahren für Personen mehr durchzuführen, die die
zweifelsfreie Feststellung ihrer Identität nicht zulassen;
c. Asylbewerbern statt Geldleistungen nur noch Sachleistungen zu ge-
währen;
d. keinen vorzeitigen Übergang von Asylbewerber- zu Sozialleistun-
gen zu gewähren;
e. den zeitweiligen Charakter von Asyl wieder herauszustellen und
„Spurwechsel“ und „Chancenaufenthalt“ wieder abzuschaffen;
f. die freiwilligen Aufnahmeprogramme und den Familiennachzug für
nur subsidiär Schutzberechtigte zu beenden;
g. Heimatbesuche mit dem Verlust der Asylberechtigung zu ahnden;
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetztDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 3 – Drucksache 20/12802
h. den generellen Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan aufzu-
heben;
i. Einwanderern keinen Einbürgerungsanspruch mehr zu gewähren
und Einbürgerungen stattdessen, wie nach alter Rechtslage, aus-
schließlich als Ermessensentscheidungen im deutschen Interesse zu
treffen;
j. Mehrfachstaatsangehörigkeiten nicht mehr zuzulassen;
k. Schleusungen von illegalen Einwanderern über das Mittelmeer we-
der zu fördern noch zu dulden und diese nicht mehr als „Seenotret-
tung“ anzuerkennen.
Berlin, den 9. September 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich mit einer Vielzahl migrationsbedingter Probleme konfrontiert. Dass es sich jetzt schon um eine historische Ausnahmesituation handelt, geht aus den amtlichen Zahlen hervor: 251.213 Asylanträge wurden bislang im Jahr 2023 gestellt (Stand Oktober 2023). Im gesamten Jahr 2022 waren es 244.132. Seit 1995 waren es nur im Jahr 2015 und 2016 mehr Anträge.1 Dieser Zustrom trifft auf eine bereits überlastete Gesellschaft: Ende Juni 2023 waren 3,26 Millionen Menschen im Ausländerzentralregister als Flüchtlinge registriert.2
Hinzukommt, dass deutlich mehr Asylbewerber einreisen, als sich in den offiziellen Statistiken zu Asylantragszahlen widerspiegeln. Gestützt auf Aussagen aus Kreisen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Rande der „Nürnberger Tage für Migration“ berichtet die Welt, dass man von jeweils etwa 40.000 neu eingereisten Asylsuchenden im September und Oktober ausgeht, während die Zahl der Asylanträge im September bei lediglich 27.889 lag. Der Grund: „Zwischen Asylgesuch und Antragsstellung vergehen wegen der Belastung der Behörden oft einige Monate.“3
In Regierungskreisen wird daher schon längst mit mindestens 300.000 Asylbewerbern für das Jahr 2023 gerechnet. Weiter geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: „Ein internes Szenario soll selbst die Zahl von mehr als 400.000 möglichen Asylanträgen für das Jahr 2023 nicht ausgeschlossen haben.“4
Daneben hat die Gesamtzahl der offiziell gezählten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland im August 2023 mit 1.086.357 einen neuen Höchststand erreicht.5
Auch der OECD-Migrationsbericht kommt nicht umhin festzustellen: „Die Industrieländer verzeichnen historische Migrationsströme.“ Die Bundesrepublik Deutschland lag im Jahr 2022 auf Platz 2 der vom Zustrom betroffenen OECD-Länder. Es kamen rund 640.000 Migranten, wohlgemerkt ohne die ukrainischen Flüchtlinge. „Größter Treiber der Migrationsströme in die OECD-Staaten war nach dem Bericht wie schon in den Vorjahren die Miteinwanderung und der Nachzug von Familienangehörigen. 2022 machte die Familienmigration allein 40 Prozent des Aufkommens aus.“6
Demnach liegt ein großer Teil des uns treffenden Migrationsgeschehens noch in der Zukunft, denn die dies- und letztjährigen Rekordaufnahmen werden weitere Nachzüge bedingen.
Haupttreiber der hohen Asylantragszahlen sind nach wie vor die illegalen Einreisen nach Deutschland, die im September 2023 bei 21.366 und im Jahr 2023 bis September bei 92.119 lagen. Im Jahr 2022 reisten 91.986 illegal ein, 2021 waren es noch 57.637.7 Auch hier gilt: Diese Zahlen stehen nicht für sich, sie werden, wenn die bisherige Praxis nicht endlich abgestellt wird, ein Vielfaches an Familiennachzügen generieren.
Manuel Ostermann, stellv. Vorsitzender der Bundespolizei-Gewerkschaft (DPolG), konstatiert einen „Migrationsdruck auf Deutschland“, der „untragbare Zustände“ annehme. Er verweist darauf, dass die Dunkelziffer in den Zahlen keine Berücksichtigung findet.8 Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds kommentiert:
"Es muss sich endlich etwas tun. Nicht mehr in Worten, sondern in Taten. Ein Weiter-So wird den Kitt in unserer demokratischen Gesellschaft zerstören". Der Präsident des Deutschen Landkreistages legt nach: "Unseren Anspruch, Geflüchtete angemessen aufnehmen und vor allem gut integrieren zu können, können wir nicht mehr erfüllen. So geht leider das Vertrauen der Bürger in den Staat nach und nach verloren."9
Währenddessen schaut die Welt sorgenvoll auf den andauernden Konflikt im Nahen Osten und die damit einhergehenden zivilen Opfer. Ein weiterer Konflikt, der eine Debatte über zusätzliche Aufnahmen befeuert.
Die Financial Times zitiert einen ägyptischen Regierungsvertreter mit den Worten: „Sie möchten, dass wir eine Million Menschen aufnehmen? Nun, Ich werde sie nach Europa schicken. Wenn Sie sich so sehr um Menschenrechte sorgen, dann nehmen Sie sie.“ (“You want us to take 1mn people? Well, I am going to send them to Europe. You care about human rights so much — well you take them.”)10
Schottlands Ministerpräsident Humza Yousaf plädierte wenige Tage später für einen „Umsiedlungsplan für das Volk von Gaza“ nach Europa.11 Im Gaza-Streifen leben rund 2 Millionen Menschen, wobei 40% jünger als 14 Jahre alt sind.12
Deutschland ist auch ohne die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Gaza-Streifen ein Nebenschauplatz des Kon-
fliktes im Nahen Osten. Nach Auskunft von Bundesinnenministerin Faeser seien 3.532 Straftaten im Zusammen-
hang mit dem Überfall der Hamas auf Israel in Deutschland registriert worden.13 In Berlin kam es zu gewalttätigen
Ausschreitungen, in deren Verlauf 65 Polizisten verletzt wurden.14 Der Präsident des Bundeskriminalamts geht
davon aus, dass das Eskalationspotential groß sei und spricht von einer „hohen abstrakten Gefährdungslage”. Die
Zahl der islamistischen Gefährder in Deutschland beziffert er mit 500. Demgegenüber liege die Zahl rechtsextre-
mistischer Gefährder bei 70.15 Selbst der Grünen-Politiker v. Notz sprach davon, dass sich die "durchaus ange-
spannte" Sicherheitslage "durch die jüngsten Entwicklungen noch einmal signifikant verschärft" habe.16 Die
Wiedergabe warnender Stimmen ließe sich beliebig fortsetzen. Abstrakt betrachtet liegt eine Destabilisierung
der Sicherheitslage aber vor allem schon deswegen vor, weil durch die unkontrollierte illegale Massenein-
wanderung der letzten Jahre hunderttausende schlecht integrierte junge Männer aus verschiedenen Krisenre-
gionen der Welt ins Land gekommen sind, in denen Gewaltanwendung an der Tagesordnung ist. Bei rationaler
Betrachtungsweise muss befürchtet werden, dass es nur eines geeigneten Anlasses bedarf, um das so entstan-
dene Gewaltpotential zu entfesseln.
Dies alles trifft das Land in Zeiten einer durch die desaströse Sanktions- und Klimaschutzpolitik der Bundesre-
gierung herbeigeführten Rezession17, die nach Ansicht des IWF (Oktober 2023) noch schwerwiegender ausfällt als zunächst angenommen.18 Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil zum Klimafonds es der
Ampel-Regierung nun praktisch unmöglich gemacht hat, die Folgen ihrer katastrophalen Politik für Wirtschaft
und Bürger durch immer neue Schulden in Schattenhaushalten zu kaschieren, werden ebendiese Folgen nun in
weit stärkerem Maße spürbar werden und die wirtschaftlichen Probleme des Landes weiter vertiefen.
Deutschland braucht daher die sofortige Kehrtwende in der Migrationspolitik und hierzu Maßnahmen zur sofor-
tigen Beendigung der illegalen Masseneinwanderung. Dazu muss Deutschland die Souveränität über das Gesche-
hen an seinen Grenzen zurückerlangen. Die Bundesgrenze muss wieder kontrollierbar gemacht werden, ggf. auch
durch die Errichtung von Grenzzäunen. Andere europäische Staaten sind hier mit gutem Beispiel vorangegangen
und haben die Wirksamkeit von Grenzzäunen bei der Zurückhaltung von illegalen Migrationsströmen belegt. Das
verbreitete Narrativ, dass Massenmigration ein quasi naturereignishaftes, nicht aufhaltbares Geschehen sei, ist
falsch. Es dient der Zementierung einer angeblich alternativlosen, katastrophal falschen und selbstschädigenden
Politik.
Ebenso falsch ist ein Verständnis, wonach der deutsche Staat die Souveränität über die Steuerung der Migration
an die Europäische Union abgegeben habe und ihm daher bei der Verhinderung illegaler Zuwanderung in sein
Territorium die Hände gebunden seien. Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf seinem Staatsge-
biet ist der Grund für die Existenz jedes Staates und Grundvoraussetzung für die Möglichkeit der Verfolgung aller
weiteren Staatsziele. Sie ist daher unaufgebbare Pflicht jedes Staates seinen Bürgern gegenüber, der kraft Natur
der Sache auch das unaufgebbare Recht zu Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung nach Maßgabe der
Verhältnismäßigkeit der Wahl der Mittel entspricht. Es steht jedem Staat frei, zur Erfüllung dieser ihm obliegen-
den Pflicht Kooperationsvereinbarungen mit anderen Staaten zu treffen und auch, Kompetenzen auf zwischen-
oder überstaatliche Institutionen zu übertragen und auf die Ausübung seiner ureigensten Souveränitätsrechte zu
verzichten, solange diese Institutionen in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben in einer Weise zu er-
füllen, dass Sicherheit und Ordnung des übertragenden Staates gewährleistet werden. Wessen sich aber kein Staat
begeben kann, ist die fortwährende Erfolgskontrolle der Übertragung von Aufgaben auf eine supranationale Or-
ganisation. Sollte diese Erfolgskontrolle zu dem Ergebnis gelangen, dass die auf eine zwischen- oder überstaatli-
che Institution übertragene Aufgabenerledigung derart mangelhaft ist, dass Sicherheit und Ordnung des übertra-
genden Staates nicht mehr gewährleistet sind, stellt es ein unaufgebbares Recht des Staates dar, die Erledigung
dieser Aufgaben wieder an sich zu ziehen. Dieses Recht ist nichts anderes als die Kehrseite der Pflicht des Staates,
seine öffentliche Ordnung im Interesse seiner Bürger zu schützen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in Art. 3 Abs. 2 des Gründungsvertrages (EUV) wie folgt über-
eingekommen: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts ohne Binnengrenzen, in dem - in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an
den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität - der
freie Personenverkehr gewährleistet ist.“ Tatsächlich aber ist die Europäische Union keineswegs in der Lage,
ihren Bürgern bei abgeschafften Binnengrenzkontrollen einen Raum der Sicherheit zu bieten, in dem im Hinblick
auf die Ordnung von Asyl und Migration rechtliche Zustände herrschen. Dies zeigt die illegale Masseneinwande-
rung, die sich seit vielen Jahren weitgehend ungehindert in die Europäische Union und innerhalb derer vor allem
nach Deutschland ergießt und die eine deutlich destabilisierende Wirkung auf die innere Sicherheit Deutschlands
ausübt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Vor allem aber ist auf die Unzweckmäßigkeit und praktische Nicht-
Umsetzbarkeit des auf Unionsebene geschaffenen Asyl- und Migrationsrechts zu verweisen. Die Qualität der
Rechtssetzung in der Union muss generell – vielfach auch aufgrund des Einflusses der zahlreichen Lobbygruppen
sowie auch der unüberbrückbaren Interessengegensätze der Mitgliedstaaten - als schlecht bewertet werden. Im
Hinblick auf die sog. Dublin-III-Verordnung gilt deren praktische Nicht-Umsetzung allgemein als etabliertes Fak-
tum. Wenn aber ein supranationales Rechtsregime, dessen Zweck darin besteht, die öffentliche Sicherheit und
Ordnung zu gewährleisten, als dysfunktional anzusehen ist, dann darf der Staat das entstehende Rechtsvakuum
nicht hinnehmen, sondern muss seiner Garantiefunktion für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung auf seinem Territorium durch die Anwendung nationalen Rechts gerecht werden. Auch Art. 72 des Ver-
trages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erkennt diesen grundlegenden Vorbehalt an: „Die-
ser Titel [Der Raum der Freiheit, Der Sicherheit und des Rechts] berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständig-
keiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicher-
heit.“
Ein Staat darf sich insbesondere nicht darauf berufen, dass Detailregeln des supranationalen Rechtsregimes an-
wendbar blieben und nationale Rechtsvorschriften verdrängten, wenn dieses Rechtsregime im Ganzen den Zweck
nicht mehr erfüllen kann, zu dem es aufgestellt worden ist. Dies gilt umso mehr, wenn – wie im Fall der Dublin-
III-Verordnung – sich andere Mitgliedstaaten bereits von der Anwendung supranationalen Rechts abgewandt ha-
ben, indem sie bei ihnen ankommende Migranten nicht mehr registrieren oder erfolgte Registrierungen wieder
löschen, ihnen Transportmittel zur Weiterreise in andere Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen und die Rück-
nahme von Asylbewerbern trotz bestehender rechtlicher Verpflichtung hierzu ablehnen. In diesem Fall tritt neben
den Gesichtspunkt der Garantenstellung jedes Staates für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der
völkerrechtliche Gesichtspunkt der Reziprozität: Die übrigen Vertragsparteien des EUV können von Deutschland
nur das Maß an Vertragstreue erwarten, das sie selbst zu erbringen bereit sind. Dieser Gedanke der Gegenseitigkeit
der Vertragstreue lässt sich auch auf das Verhältnis eines Mitgliedstaates zur Europäischen Union anwenden, die
bisher darauf verzichtet hat, diejenigen Mitgliedstaaten mit Vertragsverletzungsverfahren zu überziehen, die es
aufgegeben haben, die Dublin-III-Verordnung noch anzuwenden und dies teilweise auch offen bekunden.
Mit der deutschrechtlichen Norm des § 18 Abs. 2 Asylgesetz liegt eine Regelung vor, die die Zurückweisung von
nicht einreiseberechtigten Personen an den deutschen Landgrenzen auch dann vorschreibt, wenn diese kundtun,
in Deutschland „Asyl“ beantragen zu wollen („Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn … er aus
einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist…“). Das ist nur folgerichtig, da gem. Art. 16a Abs. 2 GG das Recht auf
Asyl demjenigen im Ergebnis nicht zusteht, der aus den uns umgebenden sicheren Staaten auf dem Landwege
nach Deutschland einreist. Ein von einer solchen Person gestellter Asylantrag wäre nach deutschem Recht immer
als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abzulehnen.
Die konsequente Zurückweisung nicht einreiseberechtigter Personen an der Grenze kann aber nur dann umgesetzt
werden, wenn Grenzübertritte durchgängig kontrolliert werden. Auch dies ist anzuordnen und umzusetzen. Ge-
gebenenfalls sind zu diesem Zweck auch Grenzzäune zu errichten. Zahlreiche europäische Staaten haben in den
letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass Grenzzäune ein wirksames Mittel zur Verhinderung illegaler grenz-
überschreitender Massenbewegungen sein können. Was das Verbot von Binnengrenzkontrollen durch die Schen-
gen-Verordnung angeht, so ist auch in diesem Zusammenhang auf den Vorrang der Gewährleistung von Sicher-
heit und Ordnung zu verweisen, für den die Letztverantwortlichkeit bei den Staaten und nicht bei einer suprana-
tionalen Organisation wie der Europäischen Union liegt, was, wie auch hier zu betonen ist, selbst durch das Uni-
onsrecht anerkannt wird (Art. 72 AEUV). Auch im Hinblick auf die Schengen-Verordnung gilt, dass die Europä-
ische Union derzeit nicht in der Lage ist, den von den Europäischen Verträgen konzipierten Raum der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten, weswegen die Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung
auf ihrem jeweiligen Territorium wieder durch die hierfür originär zuständigen Staaten mit den Mitteln ihres
nationalen Rechts erfolgen muss: "Schengen ist nicht tot, aber Schengen ist kaputt", stellt der österreichische
Außenminister fest.19 Österreichs Innenminister Karner drückt es noch härter aus: "Schengen war noch nie so
kaputt wie jetzt".20
Gerade im Hinblick auf die Forderung Nr. 7f ist zu betonen, dass bereits jetzt der Familiennachzug für subsidiär
Schutzberechtigte eine Ermessensentscheidung (§ 36a AufenthG) darstellt, was jedoch nicht im Sinne der Be-
grenzung des Familiennachzugs für diese Gruppe angewandt wird.
Im Hinblick auf die Forderung 7g ist zu betonen, dass aufgrund von § 73 Abs. 1 Nr. 1 AsylG jetzt schon Heima-
turlaubern die Asylberechtigung entzogen werden kann. Von dieser Möglichkeit ist konsequent Gebrauch zu ma-
chen.
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Fancy Messer's neue Messermänner auf dem Weg zu uns, wir lieben die kulturelle Bereicherung (mit Video):
https://quotenqueen.wordpress.com/2024/0...f-der-flucht-4/
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Unser bestes Deutschland soll noch besser werden.
Unser bester Kanzler aller zeiten sucht jetzt bei den Mongolen nach weiteren Fachkräften.
Ein herzliches Willkommen.
https://web.de/magazine/politik/migratio...r-raus-40131000
Migrations-Deal mit Usbekistan:
Fachkräfte rein, Straftäter raus
16.09.2024
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Und wenn Olaf der Vergessliche wieder in Schland ist und dazu befragt wird, wieviele denn nun kommen mögen, kann er sich an nichts erinnern.
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Der schwule Jens beklagt sich, dass die Islam-Gläubigen unsere Werte nicht achten und Frauen und Schwule in Gefahr sind. Dabei hat er doch selbst mitgeholfen als Minister, die Merkel-Gäste ins Land zu holen.
https://www.bild.de/politik/paul-ronzhei...B_FCM_Aufmacher
16.09.2024
Eine Sache kann man dem TikTok-Salafisten Ibrahim El-Azzazi nicht vorwerfen: dass er seinen Extremismus verheimlicht.
Als BILD-Reporter Paul Ronzheimer ihn im TV fragt, ob Frau und Mann gleichberechtigt sind, lautet seine Antwort nicht „Ja“, nicht „Ja, aber“, sondern: „NEIN“. Frauen alleine wohnen lassen ohne Erlaubnis? Unvorstellbar im Weltbild des Salafisten.
Doch es wird noch radikaler: Paul Ronzheimer erzählt ihm von seiner Reportage bei den Taliban in Afghanistan. Berichtet von deren drakonischen Strafen. Von ausgepeitschten Frauen und gesteinigten Homosexuellen. Ob er das für gerechtfertigt halte, will Ronzheimer von El-Azzazi wissen. Die Antwort des deutschen Staatsbürgers könnte deutlicher kaum sein: „Alles, was im Koran steht, stehe ich dahinter.“ Menschenrechtsverbrechen? Für ihn sind das göttliche Befehle.
Ronzheimer-Reportage „Wie geht’s, Deutschland?”:
Hier läuft Integration schief
Paul Ronzheimers Doku bei Sat1 zeigt die Situation eines Regensburger Supermarktes, dessen Besitzer Raphael Dirnberger bereits Tausende Anzeigen geschrieben hat, täglich vier bis fünf Mal bestohlen wird. Laut Polizei sind die Täter hier vor allem tunesische Asylbewerber. Paul Ronzheimer spricht in der Nähe des Supermarktes direkt mit ihnen. „Wie geht’s, Deutschland?“
Montag, 16. September, 20.15 Uhr, Sat.1 und Joyn.
Quelle: Sat1
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und wieder ein Goldstück hoffentlich für immer im Knast
https://www.bild.de/regional/nordrhein-w...op.AR_2.ff.bild
17.09.2024
Arnsberg (NRW) – Als der hagere Angeklagte (24) durch die Tür tritt, schreit ihn die Mutter des Opfers an, sie hat Tränen der Verzweiflung im Gesicht: „Warum hast du das meiner Malak nur angetan?“, ruft sie immer wieder auf Syrisch.
Was sie damit meint, erklärt kurz darauf Staatsanwältin Milena Stoschek. Hamza A. (24) soll die Tochter (17) der Frau mit Benzin übergossen und angezündet haben – 17 Tage nach dem qualvollen Angriff starb Malak im Krankenhaus.
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Neulich in Italien
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Das sind nichts anderes als kriminelle Vereinigungen von Migranten
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/...sr6QwEV0jNSSQqQ
Treue-Schwur!
100 Bandidos wechseln zu den Hells Angels
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Zitat von peterpan im Beitrag #461
Neulich in Italien
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Wie bestellt, so geliefert.
Auch wenn die AfD mit absoluter Mehrheit an die Macht kommen würde, was nie passieren wird, wie wollte man diese Millionen Merkel-Gäste rückführen? Unmöglich. Deutschland ist verloren.
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Flüchtlingsheim in Saarbrücken: „Wir wollen nicht das Versagen der Politik ausbaden“
Bürger wehren sich gegen Pläne der Stadt
Marion Moreno (72), hat eine Online-Petition gestartet. Sie sieht Nachteile für den Stadtteil St. Johann, wenn im ehemaligen Altenheim (weißes Gebäude im Hintergrund) Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Sie wohnt selbst in der Nähe
Foto: Laszlo Pinter
Saarbrücken
26.09.2024
Saarbrücken (Saarland) – Die Senioren aus dem Willi-Graf-Haus in Saarbrücken sind bereits im März nach Burbach umgezogen. Jetzt sollen in dem ehemaligen Altenheim Flüchtlinge untergebracht werden – 90 Personen in 60 Zimmern. Schon im Winter könnte es so weit sein. Doch es gibt massiven Widerstand.
Das Gebäude (3860 Quadratmeter Nutzfläche) wirkt wie ein Fremdkörper zwischen den alten Häusern in der Großherzog-Friedrich-Straße im Saarbrücker Stadtteil St. Johann – unweit der belebten City. Die Saarbahn fährt direkt vor der Haustür vorbei. In unmittelbarer Nähe liegt eine Haltestelle.
„Fühlen uns als Frauen nicht mehr sicher“
Marion Moreno (72) von der Hausverwaltung Menn GmbH hat eine Online-Petition gestartet. Sie gehört der Bürgerinitiative gegen das Flüchtlingsheim an und sagt: „Schon jetzt fühlen wir uns als Frauen in dieser Stadt nicht mehr sicher. Es gibt bereits viele Orte in Saarbrücken, die man sowohl tagsüber und insbesondere abends als Frau meiden sollte.“ Sie spricht von „Männergruppen“, für die die Stadt Probleme habe, Wohnungen zu finden.
Sie habe nichts gegen Ausländer und liebe die kulturelle Vielfalt in unserem Land. Doch im Jahr 2015 habe das Land die Kontrolle verloren. Ihre Kritik: „Wir wollen in St. Johann das Versagen der Bundesregierungen und der Politik seit dem Jahr 2015 nicht ausbaden müssen.“
Bis zu 90 Flüchtlinge sollen in dem Ex-Altenheim in St. Johann, unweit der Innenstadt, untergebracht werden. Der Schriftzug der Langwied-Stiftung, die zuvor das Gebäude nutzte, wurde mittlerweile entfernt, ebenfalls die Aufschrift Willi-Graf-Haus
Foto: Laszlo Pinter
Bisher haben über 700 Menschen die Petition gegen das Flüchtlingsheim in der Landeshauptstadt des Saarlandes unterschrieben. Über 350 haben einen Kommentar dazu geschrieben, schildern darin ihre Ängste um die Sicherheit.
Alarmiert sind die Gegner auch von den Kriminalitätszahlen, die laut jüngster Polizei-Statistik im Saarland 2023 um rund 4000 Delikte auf 72 000 Delikte gestiegen sind. Die meisten Straftaten registrierte die Polizei im Regionalverband Saarbrücken (32 299 Fälle). 12 431 der ermittelten Straftäter im Saarland hatten keinen deutschen Pass.
17.09.2024
Aus Sicht der Verwaltung ist das Willi-Graf-Haus „aufgrund seiner Lage und Infrastruktur sehr geeignet und sollte angemietet werden.“ Fünf Jahre sind angedacht.
Sozialdezernent Tobias Raab (41, SPD) sieht keine Probleme mit dem Standort. In Saarbrücken lebten aktuell mehr als 10 000 Syrer und mehr als 4000 Ukrainer – bisher ohne große Probleme.
Verwaltung will Flüchtlingen eine Perspektive geben
Die Verwaltung will nach eigenen Worten „nicht einfach nur Geflüchtete in der Immobilie unterbringen“, sondern „positive Erfahrungen“ mit den Gemeinschaftsunterkünften im ehemaligen „Hotel Seewald“ und in der Koßmannstraße (St. Arnual) einbringen. In einer Vorlage heißt es: „Sie verfolgt daher das Ziel, mit Initiativen, Trägern, Vereinen und sonstigen Akteuren im Sozialbereich verschiedene Angebote vor Ort zu schaffen, die den untergebrachten Menschen ein Ankommen und eine Perspektive geben.“
FDP ist klarer Gegner des Vorhabens in St. Johann
Ein klarer Gegner des Vorhabens der Stadtverwaltung ist die FDP-Stadtratsfraktion. Sie befürchtet negative Folgen für das Umfeld. Aufgeschlossen zeigt sich die SPD. Sie kritisiert, dass Geflüchtete in der laufenden Diskussion pauschal als kriminell dargestellt würden. Für SPD-Stadtverordneten Sascha Haas (34) ist das „menschenverachtend“.
Sozialdezernent Tobias Raab trat im September 2023 aus der FDP aus, schloss sich dann der SPD an. Ihm fehlte nach eigenen Worten unter anderem „eine ganz klare Abgrenzung zur AfD“
Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken
CDU fordert Präsenz eines Sicherheitsdienstes
Die CDU wünscht sich, dass dort vor allem Familien mit Kindern dort untergebracht werden. Sie fordert zudem die „ständige Präsenz“ eines Sicherheitsdienstes. Hintergrund: Die Bürgerinitiative befürchtet, dass dort junge, unbegleitete Flüchtlinge einziehen.
Die Grünen sorgen sich hingegen um den Brandschutz: „Die Sicherheit der Bewohner muss im Falle einer Anmietung oberste Priorität haben.“
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Nix Grenze dicht - alles Lüge
Ausweis wegwerfen und Asyl rufen - das reicht
https://www.bild.de/regional/baden-wuert...op.AR_2.ff.bild
Bundespolizei holt 16 Syrer ohne Papiere aus Regionalzug
Bundespolizisten erwarten die Einfahrt eines französischen Regionalzuges im Bahnhof Kehl (Archivfoto)
30.09.2024
Kehl (Baden-Württemberg) – Sie kamen einfach mit dem ÖPNV über den Rhein: Die Bundespolizei fasste in einem Regionalzug 16 illegal eingereiste Syrer.
Am Sonntag kontrollierten die Beamten im nur 400 Meter von der Grenze zu Frankreich entfernten Bahnhof Kehl einen aus Straßburg kommenden Zug.
16 Syrer ohne Papiere in einer Regionalbahn
In den Waggons befanden sich insgesamt 16 Syrer (16-50) an, „die keinerlei Ausweispapiere vorzeigen konnten und zuvor von Frankreich nach Deutschland eingereist waren“, so die Bundespolizei.
Obwohl sie aus einem EU-Land kamen, wurden die Flüchtlinge nicht zurückgewiesen, denn „Alle Personen äußerten ein Asylgesuch.“ Sie kamen in die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe.
Dort wird nun unter anderem geprüft, ob sie schon einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hatten. Wenn ja, müssten sie in dieses Land zurückkehren. Wenn es sie aufnimmt ...
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Ein herzliches Willkommen an weitere tausende und Millionen Merkel-Gäste.
Wo die Merkelinnen aufgehört haben, machen die Grüninnen weiter.
Kein Geld für diesen verschwenderischen, kriminellen und übergriffigen Staat.
Steuervermeidung ist oberste Bürgerpflicht.
https://exxpress.at/politik/polizeibekan...rgeld-im-monat/
Polizeibekannte zwölfköpfige Familie aus Bulgarien kassiert über 17.000 Euro Staatshilfe im Monat
Immer wieder tauchen in den sozialen Netzwerken Zahlungsbescheide von Jobcentern auf, die aufgrund der hohen Summen für Aufsehen sorgen. Nun berichtet die “Bild”-Zeitung über einen weiteren spektakulären Fall aus Berlin.
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und nochmal Zigeuner
Auch hier - ein herzliches Willkommen
https://www.bild.de/politik/inland/muell...8476a4127f49453
30 Flüchtlinge versetzen ganzes Stadtviertel in Aufruhr
Behörden in Kiel sind hilflos +++ Nachbarn sollen mit den Problemen selbst klarkommen
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Schöner Wohnen mit Merkel-Gästen
Vorher und nachher
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Familien-Clan wollte Verlobten der Tochter töten
Mutter Rakeza A. (M.) soll zusammen mit ihrem Sohn Haitham A. und der Tochter Nora A. versucht haben, den Lebensgefährten der Tochter Fatima zu ermorden
Foto: Mario Jüngling / BILD
10.10.2024
Aachen (NRW) – Sie war nicht einverstanden mit der Wahl ihrer Tochter. Aus diesem Grund soll die Syrerin Rakeza A. (52) beschlossen haben, den Verlobten ihres Kindes umzubringen. Am Donnerstag musste die Mutter zusammen mit zwei weiteren Kindern, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen, wegen versuchten Mordes vor dem Aachener Landgericht (NRW) erscheinen.
Seit vier Jahren war Fatima, die Tochter der Angeklagten, mit dem Syrer Abd Alhadi (26) ein Paar. Dabei war Rakeza von Anfang an gegen diese Beziehung. Laut Anklage soll sie den Lebensgefährten der Tochter nicht gemocht haben, weil er aus einem anderen Teil von Syrien stammte.
Mit einem Messer suchten sie den Lebensgefährten auf
Als die beiden sich sogar verlobten, die Tochter zu ihrem Freund zog und eine Hochzeit für den 1. April plante, brachte dies bei ihrer Familie offenbar das Fass zum Überlaufen. Bewaffnet mit einem Messer soll Rakeza A. zusammen mit ihrer Tochter Nora A. (34), ihrem Sohn Haitham A. (33) und einem weiteren Sohn, der sich zurzeit in Belgien aufhält, den Lebensgefährten der Tochter aufgesucht haben.
Am 20. März sollen sie auf ihr Opfer vor seiner Haustür gewartet haben. Als Abd Alhadi rausging, sollen sie ihn angegriffen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Einer der Täter soll ihm außerdem zwischen die Beine getreten und zugerufen haben, dass er nun kein Mann mehr sei und jetzt Fatima heiraten könnte. Erst als der 26-Jährige bewusstlos am Boden lag, sollen die Täter geflüchtet sein. Abd Alhadi erlitt bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen und konnte nur dank einer Not-OP gerettet werden.
Rakeza A. soll mit der Beziehung ihrer Tochter Fatima nicht einverstanden gewesen sein
Foto: Mario Jüngling / BILD
Am ersten Verhandlungstag schwieg Rakeza A., die weder lesen noch schreiben kann und seit ihrer Flucht aus Syrien im Jahr 2015 noch nie gearbeitet hat, zu den Vorwürfen.
Auch ihre Tochter Nora wollte sich vor Gericht nicht äußern. Ihr Sohn Haitham bestritt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess soll noch weitere vier Verhandlungstage fortgeführt werden.
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Ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft, einer von Allahs Kaufleuten, wollte sich nach Dubai verabschieden, war aber leider zu langsam. Da hat er Glück, dass bei uns noch nicht nach der Scharia geurteilt wird
https://www.instagram.com/abdelhamid_offiziell/?hl=en
https://www.focus.de/panorama/welt/wollt..._260381301.html
09.10.2024
Er gilt als einer der führenden islamistischen Online-Hassprediger: Dehran Asanov, 33, alias Abdelhamid, tritt als Tiktok-Star der neuen radikal-islamischen Salafisten-Influencer auf. Wie FOCUS online nun aus Sicherheitskreisen erfuhr, erhielt der radikale Online-Imam Besuch von Düsseldorfer Staatsschützern.
Am Mittwochmorgen wurde Asanov wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verhaftet. Bei der Durchsuchung stellten die Ermittler 2000 Euro und einige Rolex-Uhren sicher. Ferner konfiszierten die Strafverfolger Asanovs Wagen.
Asanov soll Spenden abgezwackt haben
Seit 2021 ruft der Web-Imam via Instagram zu Spenden auf. Das Geld floss auf sein Konto oder jenes seine Partnerin oder seiner Schwester. Bei weiteren Nachforschungen der Strafverfolger stellte sich heraus, dass Asanov die Spenden in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Kurzum steht der Verdacht im Raum, dass er die Spender betrogen hatte.
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Egyptian women walking down a busy street in Cairo, Egypt 1950's
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Unser bester Kanzler holt Fachkräfte aus Indien
Haben wir nicht schon genug von denen?
https://www.bild.de/politik/ausland-und-...54ff317ce96843e
27.10.2024
Drei Tage war Kanzler Olaf Scholz (66, SPD) in Indien unterwegs – was hat die Reise gebracht? „Wenig Konkretes“, gesteht ein Ministerialer zu BILD.
Drei Ziele hatte Scholz bei Abflug aus Berlin:
► Junge Fachkräfte für den heimischen Arbeitsmarkt anwerben.
► Rüstungsaufträge der Inder für deutsche Waffenschmieden ranholen.
► Indiens Premier Narendra Modi (74) auf Willen und Fähigkeit abklopfen, im Krieg von Russland gegen die Ukraine zu vermitteln.
Einige Ergebnisse konnte Scholz erzielen:
► Beschleunigung von Visa-Anträgen für indische Fachkräfte.
► Indien erhält mehr Waffen aus deutscher und EU-Produktion, künftig u.a. Airbus-Transporter A400M. Aber: Bei der Frage, ob Modi zwischen Russland und der Ukraine vermitteln könne, seien die Gespräche nicht sehr konkret gewesen, hieß es.
Ebenfalls ohne große Fortschritte: die seit 17 Jahren andauernden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Modi erwähnte es in seiner Ansprache gegenüber Scholz nicht mal mit einem Wort …
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Annalenas feministische Aussenpolitik:
Jeden Monat gehen 30 Mio Euros von unserem Steuergeld an die Taliban.
https://www.bild.de/politik/ausland-und-...NoRegionalModel
27.10.2024
Die Angst der Taliban vor Frauen muss enorm sein!
Es ist nicht zu fassen, was ihnen alles einfällt, um Frauen praktisch zu eliminieren. Durch ihre erzwungene Komplettverhüllung dürfen sie kein Gesicht haben, keine Körperkontur, keine Stimme, weil sie in der Öffentlichkeit nicht reden dürfen, mit Männern gleich gar nicht.
Jetzt kommt noch mehr erzwungene Stille in ihr freudloses Leben: Khalid Hanafi, der Taliban-Minister für Tugend, hat nun den Frauen verboten, mit Frauen zu reden. Irre und menschenverachtend! Afghanistan hat sich für die Frauen in einen furchtbaren und riesigen Freiluft-Knast verwandelt.
Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 müssen Mädchen nach der sechsten Klasse die Schule verlassen, dürfen nicht mehr an Universitäten studieren. Reisen ist nur noch in Begleitung eines männlichen Verwandten möglich.
Sie dürfen keine Parks besuchen, nicht schwimmen gehen, keinen Sport machen. Selbst Friseursalons wurden verboten. Frauenhäuser mussten schließen, ein Gesetz zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen wurde aufgehoben. Für „unislamisches Verhalten“ werden sie gern öffentlich ausgepeitscht oder in ein Gefängnis gesteckt. Unter diesen „Anklagepunkt“ kann im Übrigen alles Mögliche fallen.
Ärztinnen und Pflegerinnen dürfen nicht mehr mit männlichen Angehörigen sprechen, was die medizinische Versorgung aller Menschen erheblich einschränkt.
In einer Rede bei der UN-Generalversammlung in New York fasste Hollywood-Legende Meryl Streep die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan eindrücklich zusammen. Sie sagte:
„In Kabul hat eine Katze heute mehr Freiheiten als eine Frau.“
„Ein Eichhörnchen hat heute in Afghanistan mehr Rechte als ein Mädchen, weil die Taliban die Parks für Frauen und Mädchen geschlossen haben.“
„Ein Vogel darf in Kabul singen, aber ein Mädchen nicht. Eine Frau darf nicht in der Öffentlichkeit sein.“
Viele Frauen und Mädchen in Afghanistan würden sich wahrscheinlich gern in einen Vogel verwandeln, dann könnten sie aus dem Horror wegfliegen.
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Oma gegen rächts von Merkel-Gast gemessert
https://www.focus.de/panorama/er-legte-s..._260426214.html
Kommentar:
"Da guckst Du die ganze Zeit nach rechts, wo noch nie ein Zug herkam, und dann überrollt Dich ein Zug von links. Tragisch."
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