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Geimpft, erkrankt, gekündigt: Eine Pflegerin erzählt aus ihrem Leben nach Covid-Impfung
06. Juni 2022
Statt des Schutzes vor einem schweren Covid-Verlauf stellten sich massive Gesundheitsschäden ein. Halbseitige Lähmung, Gehirnhautentzündung, Autoimmunerkrankung nach Impfung. Der Arbeitgeber kündigte ihr trotz hoher Zufriedenheit mit den bisherigen Leistungen: Frau Feratis Geschichte zeigt auf, dass Impfgeschädigte sehr gute Nerven brauchen. Nicht nur für die Herausforderung, die Gesundheit wieder herzustellen. Sondern auch zur Überwindung menschlicher Enttäuschungen und für den Kampf um Wiedergutmachung.
„Die Impfung hat alles verändert. Die Impfung, die mich eigentlich schützen hätte sollen vor einem schweren Corona-Verlauf. Der Schuss ist gewaltig nach hinten losgegangen. Es hat mir mehr Kummer und Leid gebracht als Schutz.“
N. Ferati
N. Ferati ist ausgebildete Pflegerin. Auf Drängen des Arbeitgebers ließ sie sich im guten Glauben zwei Impfungen gegen Covid-19 verabreichen. Nach ihrer zweiten Dosis (BionTech / Pfizer) lag sie eine Woche im Krankenhaus. Diagnose: halbseitige Lähmung (sensomotorische Hemiparese links und Gangunsicherheit). Daraufhin wurde sie gekündigt: „Man hat dann gesehen, dass ich doch nicht so schnell gesund werde, dass es doch etwas Größeres ist.“
Es folgten sechs stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres. Im April 2021 wurde Gehirnhautentzündung nach Impfung (autoimmune Enzephalitis), im Dezember 2021 Autoimmunkrankheit nach Impfung (CIPD Polyneuropathie / autoimmune Neuropathie) diagnostiziert. Die Ärzte, so Feratis Erfahrung, möchten mit Fällen wie dem ihren nichts zu tun haben, nicht in Berührung kommen. Möglicherweise aus Angst, weil sie nicht weiter wissen oder aber auch aus Angst, sich die Finger zu verbrennen, weil Impfschäden schwer nachweisbar sind, mutmaßt sie. Ihren Beruf kann die Pflegerin derzeit nicht ausüben. Aktuell ist sie nach wie vor krankgeschrieben.
„Fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel“
Obwohl sie vor ihrer Ausbildung mehrere Monate bei ihrem Arbeitgeber als Pflegehelferin beschäftigt war, es bei Defiziten ihrer Person gar nicht zu einer Ausbildung in diesem Betrieb gekommen wäre und sie diese in allen Bereichen mit Bestnoten abschloss, argumentierte Feratis Dienststelle die nur vierzehn Tage nach Zeugnisausstellung erfolgte Kündigung mit den Worten:
„Die Entscheidung begründen wir damit, dass wir eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr erkennen können und das Arbeitsverhältnis als schwer beschädigt ansehen.“
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Stegmüller, der im Auftrag der Pflegerin ein gutes Arbeitszeugnis und eine Abfindung erstritt, zu diesem eklatanten Widerspruch: „Man hat schlicht und einfach den Umstand, dass Sie aufgrund der Impfung krank wurden, als Anlass genommen, Sie fallen zu lassen.“ Er geht zudem davon aus, dass nicht nur wirtschaftliche Erwägungen für die Kündigung ausschlaggebend waren. Frau Ferati war „schlicht und einfach keine Werbung“. Die Impfungen wurden vom Arbeitgeber organisiert, es wurde massiv darauf gedrängt. Wird nun jemand anschließend schwer krank, entsteht Unruhe im Betrieb, weswegen es das Ziel war, das Problem unter den Teppich zu kehren. Zwar waren zwei Kolleginnen Feratis ebenfalls von Nebenwirkungen betroffen. Diese beschränkten sich jedoch auf Gliederschmerzen, Fieber und Abgeschlagenheit und waren binnen weniger Wochen überwunden. Einer massiven Rufschädigung – die Pflegerin wurde nach der Gerichtsverhandlung im Zuge einer Teambesprechung vom Arbeitgeber als „psychisch gestört“ bezeichnet – kann rechtlich nicht begegnet werden, weil jene Kollegin, die ihr diese Information zukommen ließ, sie nicht offiziell wiederholen möchte.
Da eine Aufklärung über mögliche, mit der Covid-Impfung verbundene Risiken nicht ansatzweise stattfand, beabsichtigt Ferati, Ansprüche gegen die Impfärztin geltend zu machen. Anwalt Stegmüller erläutert, dass vor einer solchen Injektion der Impfling „über unzählige Umstände“ – bedingte Zulassung, sehr kurze Erprobungsphase, Verlaufserklärung, Behandlungsalternativen u.v.m. – informiert werden muss.
Klar ist, dass die Pflegerin sich nie und nimmer hätte impfen lassen, hätte sie gewusst, was alles mit einer Impfung gegen Covid-19 verbunden sein kann. Der nun seitens der Ärztin aufgestellten Behauptung, sie habe auf Aufklärung verzichtet, wird sie vor dem Landgericht Heilbronn widersprechen. Problematisch wird es laut Anwalt Stegmüller nicht nur bei der Beweislast: „Wir müssen beweisen, dass die Impfung zu dem Schaden geführt hat.“ Auch ein Schreiben des Versorgungsamts, in dem rundheraus erklärt wird, dass derzeit keine Gutachter verfügbar sind, die seriös einschätzen könnten, ob die vorhandenen Gesundheitsschäden tatsächlich auf die Covid-Impfungen zurückzuführen sind, lässt wenig Optimismus aufkommen. „Das heißt“, so Stegmüller, „das Versorgungsamt hat schlicht und einfach gesagt, uns sind die Hände gebunden – wir haben keine Möglichkeit, hier einen Kausalzusammenhang festzustellen zwischen Impfung und aufgetretener Schädigung, weil uns noch die wissenschaftlichen Erkenntnisse fehlen.“ Ein weiterer Schlag ins Gesicht der ehemaligen Pflegerin, nachdem es stets hieß, die Impfung sei sicher …
Sehen Sie hier den Oval Media-Kurzfilm „Kollateral. Die Pflegerin Teil 1“ über Frau Feratis Schicksal nach ihrer verhängnisvollen Entscheidung, sich die „Schutzimpfung“ gegen Covid-19 verabreichen zu lassen: