Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Coronaregelungen für Nordrhein-Westfalen um zunächst eine Woche verlängert - bis zum 21. Februar.Dabei gebe es zwei notwendige Anpassungen, wie das Ministerium am Samstag mitteilte. Die Maskenpflicht gelte künftig in einer Entfernung von zehn Metern von Geschäftseingängen. Damit werde der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach dieser Bereich klarer abgegrenzt werden muss, Sorge getragen. (aus der Presse)
Man muß also jetzt, wenn man durch eine Straße geht, in der ein Geschäft ist, zehn Meter vorher sich maskieren. Danach darf man wieder normal gehen. Man sollte also eventuell jetzt in der Straßenmitte gehen, wenn auf dem Gehsteig ein Geschäftseingang ist. Dann darf man normal vorbeigehen. Die Gefahr von einem Auto überrollt zu werden, ist vergleichsweise gering gegenüber der Gefahr, sich vor dem Geschäftseingang eine womöglich tödliche Seuche zu holen. Denn das Auto wird, meistens mit Erfolg, zu bremsen versuchen. Die Seuche hingegen ist unerbittlich und sucht sich unaufhörlich Eingänge in menschliche Nasen und Münder.