BVerfG: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden

#1 von Sparrowhawk , 17.07.2020 10:33

Das urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die aktuelle Regelung verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen.

Das Gesetz, das deutschen Sicherheitsbehörden Auskunft über den Inhaber eines Telefonanschlusses oder einer IP-Adresse erlaubt, ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss. Die manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, heißt es darin zur Begründung.

Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein.

(...)

Das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Solange bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft.


https://www.sueddeutsche.de/politik/best...richt-1.4970241

Na, da werden die ganzen (Möchtegern-)Stasis aus der linken Ecke aber weinen... aber noch können sie sich ja bis Ende 2021 austoben..


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Sparrowhawk
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zuletzt bearbeitet 17.07.2020 | Top

RE: BVerfG: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden

#2 von Turon , 17.07.2020 12:40

Sparrowhawk - ich will Dich ja nicht belehren aber ich empfehle Dir mal sich damit auseinanderzusetzen - wie das deutsche Recht Anfangsverdacht definiert. So steht es in dem Artikel:

Zitat
Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein.



Was uns zu der Frage führt, was eigentlich ein Anfangsverdacht einer Straftat sei. Dieses Wort ist eine der juristischen Bezeichnungen für einen Umstand - wo man alles hinein definieren kann, was man so will.

Zum Beispiel: man kann sagen: der Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zwei Menschen mit Brechstangen vor der Bank stehen und so tun als ob sie diskutieren würden, doch in Wahrheit schauen sie nach, wo sich eine Kamera versteckt. Wenn man aber will - kann man den Anfangsverdacht bereits schöpfen, wenn 2 Leute im Baumarkt nacheinander eine Brechstange kaufen. Es könnte doch sein, dass sie es mit dem Ziel machen - in eine Bank einzubrechen. Das heisst. Man kann sie beschatten lassen, über längere Zeit - ihre Kommunikationsdaten abfragen, Handyortung benutzen, Hausdurchsuchung anordnen. Usw.

Nicht wahr?

Der Anfangsverdacht ist ein Wieselwort. In übrigen würde ich das nicht so einfach behaupten, wenn es in meiner Laufbahn nicht so einen ähnlichen Fall gegeben hätte.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat mir vor etwa 19 Jahren einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß meiner Räumlichkeiten präsentiert, mit der Weisung, alles zu beschlagnahmen, was zur Beweisfindung für meine schlimmen Absichten führen könnte. Es wurden Computer, Monitore, Datenträger usw. aufgrund dieser Anordnung auch beschlagnahmt.

Der Vorwurf lautete - es bestehe konkretes Anfangsverdacht dafür, dass ich Raubkopien nutze, anfertige und verkaufe. Natürlich ging ich zum Anwalt, wie holten uns die Ermittlungsakte - das steht uns zu.

Der Anfangsverdacht - von dem wir hier sprechen gestaltete sich so. Aus der Ermittlungsakte ging hervor, ich hatte sage und schreibe 2 JAHRE zuvor Kontakt mit jemandem - der Raubkopien anfertigte und verkaufte. Das ist belegt, sprich - dass er mit Raubkopien Handel getrieben hat. Diese Person hat sich meine Adresse notiert. In der gesamter Ermittlungsakte, fand man dann Hinweise dafür, dass er gehandelt hat. 107 Seiten insgesamt.

Was meine Wenigkeit angeht, er hat sich meine Adresse notiert am Computer. Ansonsten bestand KEIN HINWEIS auf irgendetwas - es gab keine Mailkorrespondenz mit ihm in der Ermittlungsakte (was mich betrifft oder Dialoge mit ihm). Das gab es aber durchaus im Bezug auf andere Kontakte.

Daraus konkludierte die StA - dass ich möglicherweise ein Kunde bin - der regelmäßig mit ihm was zu tun hat. Das habe ich nicht, ich habe diesen Menschen nie gekannt und obendrein wohnte er 400 km von mir entfernt.

Egal, sie begannen mit ihren Ermittlungen. Zum Beispiel: sie haben alle meine bisherigen Wohnorte aufgelistet, auch diejenigen die komplett falsch waren - und zwar ALLE ADRESSEN seit ich in Deutschland lebe. Also 16 Jahre rückwärts. Die Polizisten sollten all diese Orte besuchen. Sich aber mir nicht nähern. Sie haben auch alle Orte aufgelistet bekommen, wo ich mich hätte aufhalten können. Also bei meiner Mutter und bei meiner Schwester. Obendrein, hat irgendeiner auch noch falsche Adresse zusammengesetzt - sie haben eine Strasse, wo ich mal gewohnt habe - mit einem anderem Stadt kombiniert. Das habe ich wiederum überprüft und diese falsche Adresse war ein Altesheim.

In der gesamter Ermittlungsakte steht nicht ein beschissener Hinweis darauf, dass ich gehandelt haben könnte.

Ich habe gegen diese Durchusuchungsanordnung Beschwerde eingelegt. Der wurde zunächst stattgegeben, aber da wollten die Richter noch ganz sicher gehen und haben den eigentlichen Übeltäter noch einmal verhört. Nun sagte der Mann aus, er kenne mich nicht, er hatte nie Kontakt mit mir... und kann sich nicht erinnern ob er an mich was geliefert hat.

Nun hat das Landgericht diese meine Beschwerde VERWORFEN. Zwar hat der anderweitig Beschuldigte nicht zu Aufklärung beitragen können,
aber: DA ICH SELBST VON MIR AUS - nicht ausgesagt habe, was ich mit dem Kerl zu tun hatte - deutet darauf hin, dass ich wohl doch Dreck am stecken haben könnte.


Ich will dann noch sagen, dass ich dann nicht zugelassen habe, dass sie die Daten - die auf meinem Rechner zu finden waren - verwertet werden durften. Denn hier ist die Rechtsprechung eindeutig. Die StA darf aus freien Stücken an niemandem meine Rechner geben - der die Daten dann überprüft, das MUSS SIE SELBST machen. Obendrein hat der Beschuldigte das Recht bei der Entsiegelung der beschlagnahmten Geräte dabei zu sein. Und Überprüfung der Daten steht nur dem Staatsanwalt zu. Die Geräte wurden aber in meiner Anwesenheit nicht versiegelt.

So wie es sein sollte.

Der Staatsanwalt hat dann mir gesagt, wenn ich den Prozess beschleunigen will, soll ich die Erklärung abgeben - ich sei damit einverstanden - dass die Daten eine DRITTFIRMA begutachtet. Ich habe mich natürlich geweigert. Schließlich kostete solche Überprüfung Geld. So wie auch die Lizenzierungsüberprüfung. Eine kleine illegale Datei (damals mp3 Stücke - und es würde reichen, dass ich die Rechnung selbst bezahlen kann.

Wie dem auch sei ES IST EGAL. Das ist nur ein Paradebeispiel dafür - was für Geschwätz unsere Richter von sich geben.

Die verwerfen einen Beschluß und winseln sich mit der Definition von irgendetwas heraus. Wie es eben dort steht - es müsse konkreter Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen - erst dann darf man IP Adresse überprüfen, oder sonstigen Kommunikationsdaten.

WAS ABER ÜBERHAUPT NICHT GENÜGEND ist - die Feststellung ab WANN EIN KONKRETES ANFANGSVERDACHT EINER STRAFTAT besteht. Was wir aber ganz klar wissen - der Anfangsverdacht leitet sich bereits aufgrund einer Strafanzeige ab.

Wenn irgendjemand. Die Polizei, der Nachbar sonst jemand eine Strafanzeige so formuliert...

"... Ich habe neulich meinem Nachbar gesehen, dass er sich im Baumarkt eine Brechstange besorgt hat. Vor einigen Tagen habe ich ihn und seine zwei Freunde getroffen und im Vorbeigehen mitgekriegt, dass sie vor haben könnten bei einer Bank einzubrechen. Daher steht es zu vermuten, dass er seinen Plan tatsächlich vor hat in die Tat umzusetzen....".

Mit so einer Formulierung ist der Anzeigenerstatter FEIN aus dem Schnelder. Er äußert lediglich eine Vermutung - und da er der Sache nicht aufgrund gehen kann, weil er nicht selbst ermitteln darf - informiert er die Staatsanwaltschaft über dem Vorfall. UND DIE ENTSCHEIDET DANN ob sie mit einem Ermittlungsverfahren beginnt, oder nicht.

Und dann wird die ganze Maschinerie in Gang gesetzt von Ermittlungsbeschlüssen, Durchsuchungen, Ausforschungen bei Nachbarn Bekannten und so weiter und weiss der Geier was. So weit ich zu Anfangsverdacht noch was gelesen habe... die StA kann von Ermittlungen absehen, wenn es sich um Bagatelle handelt. Zum Beispiel eine Straftat mit einem Volumen - wo der Schaden unter 75 Euro liegt.

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Mein Fazit aufgrund dieser Vorfälle über Deutschland ist mehr als eindeutig.

DEUTSCHLAND IST KEIN RECHTSTAAT... schon seit Jahrzehnte... SONDER REINER WILLKÜRSTAAT. Das ergibt sich alleine aus dem Grunde, weil der Staatsanwaltschaft das Recht angeordnet wird, überhaupt zu vermuten - er darf vermuten was das Zeug hält. Und da Menschen nun mal verblödet sind - auch bei der Staatsanwaltschaft - da wird sehr schnell als Vermutung - aus einer Mücke ganzer Elefant gemacht. Mehr noch - wenn durchgeführten Einsätze keine Schuld belegen, oder ansatzweise erhärten, geht man sogar auch noch von niedriger, hoher und sehr hoher krimineller Energie aus.

Sprich: ergeben gewöhnliche Maßnahmen KEINE BELEGE für Kriminalität - kann und geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Kriminelle sehr wohl weiß, dass er eine Straftat begeht, sich aber ganz besonders gekonnt schützt.

A ja - nur dass es Euch klar ist. Die Raubkopiererei ist lange Zeit in allem Munde gewesen. Da sollen Milliardenbeträge verloren gehen usw. Dabei gab es zu damaliger Zeit wahrscheinlich nicht einen einzigen Rechner in Deutschland, der keine Raubkopie hatte.

Ich habe selbst Freunde gehabt, die in Computerläden gearbeitet haben damals. Diese haben mit Raubkopien nicht gehandelt, aber was sie ganz klar getan haben - sie haben Kunden massenweise BESCHISSEN, wenn es um Service ging. Zum Beispiel: einem Kunden sprang ständig die Grafikkarte aus, Folgerichtig war der Rechner im Arsch. (scheinbar).

Also fixierten sie den Rechner, aber bevor sie das taten, haben sie dem Kunden erzählt, der Rechner sei veraltet Prozessor gibt bald Geist auf, Motherboard hat Probleme mit den Treibern und so weiter. Und meist wurde dann Neuanschaffung angeregt. Und als Kumpelpreis gab es dann Software gratis dazu.

Mit den entwendeten vermeintlichen Teilen die dann kaputt gehen sollten, ziemlich bald - die hat man mitgenommen und einem anderen Kumpel dann verkauft. Da die Beschaffung der Ersatzteile umsonst war, und der Verkaufspreis 50% unter dem Marktwert, haben meine Kollegen damals
Kumpels in Schützenverein, Burschenschaft und sonstigen Vereinigungen verkauft.

Doch so etwas interessierte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nie. Warum? Ganz einfach: da müssten sie komplette Geschäfte monatlich filzen.
Alle Kunden durchsuchen, zwecks Beweisssicherung... UND SO WEITER.

Bleibt noch zu erwähnen, dass in den ganzen Jahren vor Jahrtausendwende es viele Firmen gab, die generell Raubkopien benutzt hatten. Wegen der Notwendigkeit der Datenverarbeitung und das sehr oft absolut unbewusst.

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Was ich hier schreibe - kann Euch empören. Ich sage dazu nur so viel - all das was ich an juristischen Kauderwelsch schrieb - steht exakt so in der Strafprozessordnung von Kleinknecht-Meyer. Dieses Buch benutzte damals tut es wahrscheinlich bis heute - jeder Strafverteidiger und jeder Staatsanwalt.

Und da könnt ihr durchaus nachlesen - und daraus konkludieren - was eigentlich alles passieren kann, wenn man mal strafrechtlich verfolgt wird. Mein Fazit lautet: DEUTSCHLAND BESITZT KEIN JURISTISCH HANDFESTES SYSTEM, wo irgendetwas geregelt ist. In Wahrheit hat die Staatsanwaltschaft und die Richter jedwedes Werkzeug zur Hand, um sich selbst HERAUSZUREDEN, warum sie immer noch der Ansicht sind dass es sich um einen möglichen Straftäter handelt.

Das beginnt schon bei dieser Formulierung KONKRETER ANFANGSVERDACHT EINER STRAFTAT. Demgegenüber steht dann auch noch sogenannte UNSCHULDVERMUTUNG doch das ist dann wieder juristisches Kauderwelsch - der ordentlicher Überprüfung nicht standhält.

Warum? Ganz einfach:

Wenn ich schon vermuten muss, dass jemand der sich im Bauhaus eine Brechstange holt - die dazu benutzt werden kann, um in eine Bank einzubrechen, muss ich logischerweise auch vermuten, dass sich der Mensch die Brechstange dazu besorgt um zum Beispiel einen alten Schuppen
damit auseinanderzureißen. Denn für gewöhnlich dient die Brechstange gerade ja dazu. Und selbst wenn jemand mit einer Brechstange vor einer Bank steht und offensichtlich Ausschau nach Kameras hält IST DAS IMMER NOCH KEINE STRAFTAT.

Die Straftat beginnt aber in dem Augenblick, wo ich die Brechstange in einen Türspalt stecke - in einer Bank und schaue ob die Türen dem Druck standhalten. Und so gesehen ...... können Hunderte Brechstangenbesitzer vor einer Bank stehen. Wenn sie nichts tun, reden, nach Kameras Ausschau halten das ist immer noch KEINE Straftat. Und auch ist der Anfangsverdacht nicht wirklich gegeben.

Dieses deutsche Recht - so wie es konstruiert ist, macht so gesehen jedem Mann zu Verdächtigen. Er hat einen Schwanz in der Hose - der ruft mehrmals wöchentlich nach Einsatz - er könnte ihm zum Vergewaltigung benutzen. Toll.

Genauso kann man behaupten dass jede Frau eine Nutte ist. Sie hat eine Vagina und will irgendwann schwanger werden. Sie will das so sehr, dass es ihr egal ist, wer das tut. Entscheidend ist 9 Monate später kann sie ihre Mutterinstinkte ausleben.


 
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RE: BVerfG: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden

#3 von Coconutcandy , 18.07.2020 17:02

"Anfangsverdacht" ist oft Willkür. In der Politik. Und dient dem Zweck, daß man im Verfassungsschutzbericht landet und die Wähler dann weiter die Blockparteien wählen. Oder: Die dümmsten Kälber ...


 
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RE: BVerfG: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden

#4 von Turon , 19.07.2020 01:37

Das sehe ich genauso. In übrigen - da gibt es noch eine Menge mehr an solchen Wieselwörtern.

Zum Beispiel - kriminalistische Alltagserfahrung. Oder zum Beispiel Verdunkelungsgefahr. Das sind dann im Laufe des Prozesses die Türöffner um
zu begründen, warum eine juristische Entscheidung dann korrekt war.

Wenn ein StA von kriminalistischer Alltagserfahrung spricht, bedeutet das nur so viel - dass er bereits viele solche Fälle hatte... und dabei kam heraus, dass jeder der einen gefährlichen Gegenstand besitzt (Waffe, Computer und so weiter) - dass er irgendwann daraus Gebrauch macht um irgendetwas Illegales zu tun. Der Computerbesitzer zum Beispiel - wenn er Raubkopien besitzt - und einen Brenner - der kann also seinen Computer benutzen um Raubkopien herzustellen, und sie weiter zu verkaufen. Einer der eine Waffe hat, wird also irgendwann diese benutzen und zum Beispiel Menschen bedrohen.

Und Verdunkelungsgefahr? Sobald dieses Wort gefallen ist - wird jeder Richter zum Beispiel - ohne mit den Wimpern zu zucken, anordnen, dass das Telefon, Handy abgehört wird. Der Beschuldigte könnte doch telefonisch Leute warnen, dass er gerade beschuldigt wurde - irgendetwas Illegales zu tun... und sie sollen sich dann selbst schützen.

Weisst Du was das Blöde ist? Das Blöde daran ist, dass Menschen ungebildet sind. Sie verwechseln ja alles. Wenn jemand beschuldigt wird und Ermittlungsverfahren läuft - ist man für die meisten schon Straftäter. Nein. Man ist nur Beschuldigter gegen dem ermittelt wird. Wenn die Beweislast scheinbar ausreicht - und Prozess eröffnet wird - ist man ANGEKLAGT.

Und wenn das Gericht dann feststellt, dass es zu Verurteilung kommt und Urteil gesprochen wird - erst dann ist man Verurteilter.
Soll heißen - erst dann kann man von jemandem behaupten - dass er Dinge tat und dann verurteilt wurde. Nicht davor.

Na jedenfalls egal, Fakt ist doch - dass 99% aller Menschen glauben - dass der Anfangsverdacht ein ganz harter Verdacht sein muss. Absolut nicht. Bloße Vermutung kann sehr wohl schon dafür ausreichen, dass man durch diese Hölle geht.

Was man auch noch wissen muß - wenn man eine Firma hat - reicht solche theoretische Vermutung vollkommen dafür - dass die Firma platt gemacht wird. Weil a) sich viele Kunden abdrehen, b) zum Beispiel die EDV Anlagen fehlen. Wenn sie beschlagnahmt wurden. Es reicht also durchaus ein dummer Angestellter der auf den Arbeitsrechner irgendwelche Kopien von einem Programm aufspielt, was nicht lizenziert ist.

Daher finde ich es ein Unding was die Justiz sich erlaubt.

Und noch etwas sollte man diesbezüglich auch wissen. Wenn die ermitteln... und man sich mit Rechtsanwalt verteidigen will, fallen da natürlich nicht unbeträchtliche Kosten an. Kommt es nicht zum Prozess - zum Beispiel Verfahrenseinstellung - bleibt man auf diese Kosten dann sitzen.

Würde man Anklage erheben - und der Richter würde sagen, dass die Beweislast eindeutig zu gering ist um ihn zu verurteilen - kann man diese Kosten dann immerhin geltend machen und die Staatskasse muss sie ausbezahlten. Deswegen verlaufen auch viele Prozesse im Sande. Man versuche aber immer irgendetwas zu tun, damit man als StA etwas in der Hand hat. So zum Beispiel - sollen Beschuldigte die Einwilligung geben, dass ihre EDV eingezogen wird, dann kommt es zur Verfahrenseinstellung... StA ist fein raus - denn letztendlich hat der Beschuldigte mit der Einverständnis zugegeben, dass er Raubkopien benutzte - aber er wird nicht angeklagt - er ist ja bestraft genug.

SO GESEHEN, ist es ein Wunder, dass in Deutschland der Drogenhandel floriert. Wäre ich StA würde ich die Junkies überwachen lassen - sie besorgen sich von irgendjemandem die heisse Ware (zum Beispiel Drogen) bei einem Dealer. Der Dealer muss seine Ware von irgendjemandem bekommen -
und meist tut er das bei einem "Großhändler... Und der Großhändler macht große Deals und man ist dann bei dem großen Zulieferer. Oder gleich bei Hersteller.

Doch was das angeht - die Polizei hat ja was Besseres zu tun als Drogendealer zu überwachen. Stattdessen muss sie die AfD beobachten. Zusammen mit dem Verfassungsschutz. Das sind doch alles Nazis nicht wahr?

 
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