Corona - Hilfen, weiß das einer?

#1 von zausel , 28.12.2020 18:20

Sind die seit einem dreiviertel Jahr gezahlten Coronahilfen in Milliardenhöhe, sind die Kredite und müssen später von den Empfängern wieder zurückbezahlt werden?

Oder sind das Hilfen ohne Rückzahlung, die dann zwar umsonst, aber nicht kostenlos bezahlt worden sind?
Das dafür sich die Politiker aber nicht feiern lassen dürfen, so als hätten diese das Geld aus ihren eigenen Taschen bezahlt.

Letztendlich sind die Hilfen Steuergelder, in Einzelfälle sicher zweckmäßig und gut angelegt, um Firmen zu retten. Ist aber Geld, welches entweder irgendwo fehlt oder als Staatsanleihen, als Kredite wieder in Erscheinung treten, Old School. New School, die EZB druckt auf Zuruf der deutschen Regierung neues Geld und überweist dieses als Hilfen?

Wenn nicht, werden sich die Politiker 2021 eine gehörige Menge an zusätzlichen Steuern und Abgaben für die Bürger überlegen, von denen das Geld wieder zurück zu bekommen.

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RE: Corona - Hilfen, weiß das einer?

#2 von DELINQ , 29.12.2020 10:41

Soweit ich weiß - das Thema ist bei weitem nicht leicht - gibt es beide Arten, sowohl als Subvention die nicht zurückzuzahlen ist als auch durch Hilfskredite (z. B. vom KfW). Es hängt auch davon ab ob man Soloselbstständiger, Freiberufler, ein persönlich haftender Kaufmann (z. B. einer Personengesellschaft) ist oder ob es um eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) geht. Dann geht es noch um die Zweckbestimmung, Ordnungsgemäße Hilfen für Angestellte (Kurzarbeitergeld) müssen in keinem Fall zurückgezahlt werden. Ausschlaggebend ist neben der Art des betroffenen Rechtskonstrukts eben die Zweckbestimmung und Art der Hilfe. Nichts davon ist unbürokratisch! Oder hat das jemand ernsthaft geglaubt sowas gäbe es in der BRD Verwaltung. Es gibt da jetzt das "Mätzchen" dass bei Soloselbstständigen die Corona-Hilfen zweckgebunden nur zur Deckung von Betriebskosten hergenommen hätten werden dürfen. Wurde sie auch für die Deckung des persönlichen Lebensunterhalts verwendet (und sei es noch so ein kleiner Anteil) gibts jetzt nachträglich oft Anzeigen wegen Subventionsbetrug, dann natürlich sofortige Rückzahlung und mögliche Strafe. https://archive.is/ekJLs Die Soloselbstständigen hätten dafür wohl anscheinend Hartz 4 beantragen müssen, aber das gibt es erst wenn sie quasi überhaupt kein Privatvermögen (mehr) haben. Wobei man im Fall von eingetragenen Kaufleuten wegen der persönlichen Haftung sowieso nicht zwischen Privat- und Unternehmer-Vermögen unterscheiden kann. Keine Ahnung wie das dann geht. Da bin ich fachlich bei weitem nicht tief genug drin. Vielleicht weiß es ja jemand der so einen Fall kennt oder persönlich betroffen ist.

Diese Unklarheiten, und damit einhergehenden schwer kalkulierbaren Risiken, ist auch der Grund warum mittlerweile viele Beratungsstellen und Unternehmensberatungen von der Inanspruchnahme der Hilfen abgeraten. Im Frühjahr waren es nur wenige. Im Grunde hätten die Unternehmensberater viel mehr Unternehmen in Richtung Insolvenz-Antrag oder Umwandlung der Unternehmensform (raus aus privater Haftung als eingetragener Kaufmann) oder gar in Richtung Geschäftsauflösung "beraten" müssen.


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RE: @ DELINQ, Corona - Hilfen, weiß das einer?

#3 von zausel , 29.12.2020 18:47

Hallo DELINQ,
vielen Dank für deine Informationen und Überlegungen.

Auf das Thema direkt gestoßen bin ich zu einem Gast im Corona - Untersuchungsausschuss, der Inhaber, der Karaoke - Veranstaltungen in seinen Räumlichkeiten angeboten hat und sein Gewerbe nun geschlossen halten muss.

Der hat dort den stufenweisen Werdegang geschildert auf welchen Wegen, über verschiedene Verwaltungswegen, er an Teilbeträge als Hilfe gelangt ist. Die mal mit einer kurzen, mal mit einer sehr langen Verzögerung im Nachhinein gezahlt wurden. Das waren in dem Einzelfall keine Millionen, sind aber doch Summen, die aufaddiert für die vielen anderen Betriebe, die in die Milliarden € gehen können.

Aber ob so oder so, mein Herrenfriseur hat auf Antrag beim ersten Lockdown 5000 Euro bekommen. Aber ob er dieses Geld später zurückbezahlen muss oder nicht, auch der wusste nicht wie das abgewickelt werden wird. Erst helfen, um zu überleben und den Ertrinkenden dann später wegen der Schuldentilgung in die Insolvenz treiben, das schätze ich eher als den üblichen Wahnsinn ein, welcher die Politikerkaste dieses Landes uns immer wieder vorführt.
+++
Corona-Ausschuss, Sitzung 31
https://youtu.be/BJDECWSPxUM

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RE: @ DELINQ, Corona - Hilfen, weiß das einer?

#4 von DELINQ , 29.12.2020 21:01

Ich gehe mal davon aus dass die Rückzahlung schon in vertretbaren (Monats)Raten erfolgen wird (zumindest bei über KfW gewährten Krediten), aber ich finde es schon sehr "sportlich" von deinem Herrenfriseur so was einfach so zu unterschreiben. Leider kann man ja nicht wie die "Gegenseite" einfach draufschreiben "maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" um die (persönliche) Haftung auszuschließen.

Das neue Konzept 75% der monatlichen Umsätze des entsprechenden Monates im Vorjahr als Hilfe zu gewähren ist sehr abenteurlich und für Denjenigen der unterschreibt riskant. Kann mir das nicht vorstellen, wie man das ordenlich und nachprüfbar machen möchte. Viele Kleingewerbe sind ja von der ordentlichen Buchhaltungspflicht befreit und ob man das aus einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnungen und der Jahresgewinnermittlung für Steuerzwecke nachträglich ermitteln kann sehe ich doch als sehr fraglich an. Wer haftet dann bei Ungereimheiten oder wenn man sogar den Umsatz z. B. im Dezember 2019 mehr oder weniger grob schätzen muss um die 75% Hilfe für Dezember 2020 zu beantragen?

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RE: @ DELINQ, Corona - Hilfen, weiß das einer?

#5 von zausel , 30.12.2020 10:34

Hallo DELINQ,
nett von dir erklärt, aber ich gehe davon aus, im Hinblick auf die Steuer, die jeweiligen zuständigen Behörden, welche die Anträge aufgrund der Zahlen zu Umsatz und Gewinn prüfen sollen, da scheint mir Chaos zu herrschen. Warum jede einzelne Behörde immer versuchen wird, auf eine andere als zuständig zu verweisen.

Kein Mitarbeiter der eine Berechtigung hat aus der Landeskasse größere Beträge zu überweisen, es sich so recht traut. Weil der befürchtet für eine im Nachhinein festgestellte unberechtigte oder zu hohe Überweisung gerügt, disziplinarisch bestraft zu werden. Also versucht jeder diese letzte Entscheidung, die nachfolgende Kontrolle und die Rückforderungen auf eine andere Abteilung, einen anderen Mitarbeiter zu verschieben, programmiertes Chaos.

Was da alles durch geschickte Ausnutzung an Betrug möglich ist, noch verstärkt mit Hilfe von drohenden Anwälten, die natürlich je nach Höhe der Schadenssumme auch mit solchen Mandanten Geld verdienen, setzt die zuständigen Ämter noch weiter unter Druck. Das erinnert mich Asterix, die Erlangung des Passierscheins 31a im Haus der Verrückten.

Ausblick in den Abgrund:
Ändert aber alles nichts, wenn jetzt schon von Politikern, wie vom Gesundheitsminister angekündigt, der Lockdown noch lange nicht als beendet verkündet wird. Und ändert nichts daran, dass besonders sensible Betriebe, wie z.b. Hotels und die Gaststätten, das im nächsten Jahr, das in den folgenden Jahren für die Monate November bis Februar, März, wo wir seit Menschengedenken in Mitteleuropa diese spezifischen Viren ertragen müssen, wenn zu befürchten ist, wie jedes mal Firmen nach § 28a eine neue Zwangsschließung angedroht werden kann.

Wer ist dann noch willens in solche Geschäftsmodelle zu investieren und diese zu betreiben, welche permanent mit einer solchen Drohung rechnen müssen?


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