Ach ja, ein Gesetz vom Adolf-Eichmann-Verschnitt, was das Aufnehmen von Unfällen unter Strafe stellt wird nun so behandelt, als wenn der Aufzeichnende ein schlimmerer Täter ist als der Kopfabschneider.
Aber mir ist das schon klar, ist der Täter doch ein Dunkelbrauner und die genießen "Heiligen-Status". Da macht es sich äußerst ungünstig, wenn der Braune in einem schlechten Licht erscheint! Also wurde versucht jedwede Berichterstattung darüber zu unterbinden und die Zeugen der Tat hat man teilweise ins Gefängnis gesteckt.
https://www.mmnews.de/politik/80416-deut...-pressefreiheit