Zitat von Jimbo im Beitrag #1
Der Spitzenkandidat der FPÖ ist Mitglied bei einer Burschenschaft. Und die hatte am Web Site ihr Liedgut veröffentlicht.
Der Staatsanwalt ist wegen Wiederbetätigung eingeschaltet, wenn die nun den Täter finden kann das einige Jahre geben ..
HC Strache putzt sich aber ab. Ist ja nicht so schlimm? Glaubt er aber nur ...
Mooooment! Nun bemerke jeder den Fehler selbst. Im verlinkten Zeitungsbericht steht es ja.
Da sind zwei Dinge zu beachten:
1. Zitat - ".. Burschenschaft [..], der bis gestern auch der Spitzenkandidat der FPÖ [..] angehört hat."
D.h. er ist da ausgetreten, nun nicht mehr Mitglied.
2. Da findet eine, typisch für Gutmenschen- bzw. L-Presse, unzulässige Vermengung von verschiedenen Sachverhalten statt, in der erkennbaren Absicht, dem bürgerlichen Parteikandidaten (FPÖ) zu schaden.
Überfliegt man den Artikel nur ganz schnell soll hängen bleiben: Der bürgerliche Kandidat hat NS-Lieder gesungen.
Im Artikel wird erwähnt, dass das aufgetauchte Textbuch mit den Liedern von 1997 ist. Keiner weiß, wie lange das in der Fassung mit dem anstößigen und justiziablen Text genutzt wurde und ob der bürgerliche Kandidat überhaupt damit je in Kontakt gekommen ist.
Also kein einziger Beweis für einen Verdacht, der bürgerliche Kandidat hätte dieses Lied je gesungen oder noch schlimmer, den Text selber entworfen.
Das Einzige was wirklich bleibt ist, dass es in dieser Burschenschaft 1997 so eine Entgleisung gab, die sicher nach dem Wiederbetätigungsverbot zu bestrafen wäre und dass der FPÖ-Kandidat bis gestern Mitglied in dieser Burschenschaft war.
Wenn man den Texter dieses Liedbuches nicht noch namhaft machen kann, wird da am Ende juristisch genau nichts mehr übrig bleiben, was zu irgendeiner Verurteilen führen könnte.
Ich vermute mal ganz stark, der Strache wird Recht behalten.