Über ein Leck in einer Gasleitung, das Erdreich und den Abwasserkanal kam Gas ins Haus, ein Funke (Einschalten des Elektroherds) genügte und die Hütte flog in die Luft. Die Trümmer flogen bis zu 80 Meter weit. Nun wird wegen Gemeingefährdung ermittelt, die Frage der Haftung steht im Raum ...
Ja, das ist tragisch. Völlig unverschuldet da in so eine lebensgefährliche Situation zu geraten und dann auch noch Haus und Grundstück(in Teilen) zu verlieren. Da bin ich ja mal gespannt, ob die Gaswerke oder der angebliche Baggerfahrer/dessen Firma/Versicherung für den Schaden aufkommen. --
Naja, wenns der Baggerfahrer war, dann ist der nicht persönlich haftbar, aber seine Firma sehr wohl. Diese Firmen haben üblicherweise massive Versicherungen, mit so einem Bagger kann man ja einiges mit Millionenschaden anstellen. Ich denke aber, dass die Gemeinde oder die EVN (Energieversorgung Niederösterreich) schuld ist, die die Gaszuleitungen zu den Häusern recht billig herstellen wollten. Diese Abzweigungen müssen im Erdreich ja gegen Verschiebung und Druck gesichert sein .. die Firma zu belangen dürfte mal ein billiger Weg sein, sich aus der Sache rauszuwinden.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." - Albert Einstein -