AfD größtenteils von der Wahl in Sachsen ausgeschlossen

#1 von Socke , 06.07.2019 22:06

Ein irrer Vorgang, im Grunde schon diktatorisch:
Die AfD bestimmt (wegen des langen, mehrstündigen Wahlvorganges) ihre Wahlkandidaten auf zwei Parteitagen. Beim ersten die Kandidaten 1 bis 18, am zweiten Tag einige Wochen später die Kandidaten 19 bis 61. Soweit nichts völlig Ungewöhnliches, machen andere Parteien ebenso.
Jetzt hat das dortige Wahlamt beschlossen, der AfD vorzuwerfen, die Kandidaten auf zwei völlig verschiedenen Veranstaltungen bestimmt zu haben, was gegen das Wahlgesetz verstoße und daher seien die Kandidaten 19 bis 61 von der passiven Wahl auszuschließen.
So eine Argumentation ist doch haarsträubend, wenn auf dem zweiten Parteitag für jeden sichtbar die weiteren Listenplätze 19 bis 61 bestimmt wurden. Da sieht doch sogar ein Blinder, dass es offenbar die Kandidaten 1 bis 18 schon geben muss.
Bin mal gespannt, wie das ausgeht.
Und ehrlich, bei allen anderen Parteien hätte man sich zusammengesetzt und nach Lösungen gesucht.
https://quotenqueen.wordpress.com/2019/0...nichtungsparty/

 
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RE: AfD größtenteils von der Wahl in Sachsen ausgeschlossen

#2 von Coconutcandy , 07.07.2019 11:10

im Grunde schon diktatorisch

Nicht "im Grunde", das IST wie in einem totalitären Staat. Demokratrie nur noch dem Namen nach. Die DDR war auch eine "demokratische Republik".


 
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zuletzt bearbeitet 07.07.2019 | Top

RE: AfD größtenteils von der Wahl in Sachsen ausgeschlossen

#3 von Sparrowhawk , 18.07.2019 20:36

Dem Namen nach ja... tatsächlich war sie ein Verbrecherstaat


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RE: AfD größtenteils von der Wahl in Sachsen ausgeschlossen

#4 von Socke , 26.07.2019 14:38

Inzwischen hat die AfD mehrere Fälle aus der Vergangenheit ausfindig gemacht, wo man sich trotz Unstimmigkeiten nachträglich auf die jeweils volle Kandidatenliste einigte und den Parteien somit die Teilnahme an der passiven Wahl ermöglichte. Und das sollte nun plötzlich bei der AfD alles nicht mehr gehen? Ein Gericht hat das willkürliche Vorgehen vom Wahlamt jetzt gestoppt. Denn es gilt der rechtliche Grundsatz, bei gleichen Sachverhalten gleiche Entscheidung, was hier vom Wahlamt aus parteipolitischen Gründen nicht beachtet wurde:
http://www.pi-news.net/2019/07/saechsisc...e-afd-liste-zu/

 
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