Ein irrer Vorgang, im Grunde schon diktatorisch:
Die AfD bestimmt (wegen des langen, mehrstündigen Wahlvorganges) ihre Wahlkandidaten auf zwei Parteitagen. Beim ersten die Kandidaten 1 bis 18, am zweiten Tag einige Wochen später die Kandidaten 19 bis 61. Soweit nichts völlig Ungewöhnliches, machen andere Parteien ebenso.
Jetzt hat das dortige Wahlamt beschlossen, der AfD vorzuwerfen, die Kandidaten auf zwei völlig verschiedenen Veranstaltungen bestimmt zu haben, was gegen das Wahlgesetz verstoße und daher seien die Kandidaten 19 bis 61 von der passiven Wahl auszuschließen.
So eine Argumentation ist doch haarsträubend, wenn auf dem zweiten Parteitag für jeden sichtbar die weiteren Listenplätze 19 bis 61 bestimmt wurden. Da sieht doch sogar ein Blinder, dass es offenbar die Kandidaten 1 bis 18 schon geben muss.
Bin mal gespannt, wie das ausgeht.
Und ehrlich, bei allen anderen Parteien hätte man sich zusammengesetzt und nach Lösungen gesucht.
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