Sicherheit/Terror: Mohammedaner mit Bewaffnung durfte weiterreisen

#1 von Socke , 08.06.2019 23:21


Ah ja, Kalaschnikows, Pumpguns, Kurzwaffen, alles kein Grund, einen Mohammedaner festzunehmen oder gar die Reg./Behörden seines Ziellandes zu informieren:
https://www.tagesschau.de/investigativ/k...berlin-101.html

 
Socke
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