Kommunismus ahoi !

#1 von Sparrowhawk , 03.05.2019 00:16

https://www.welt.de/politik/deutschland/...te.onsitesearch

Tja, und bis auf 1, 2 Ausnahmen nimmt ihn die SPD noch in Schutz (Stegner, Schwesig, Kohnert, diverse Hinterbänkler) oder weicht aus (Nahles) oder verharmlost die Kommunismusfantasien des Alphakevin Kühnert (Scholz)

SPD-Vize Natascha Kohnert:
https://www.welt.de/regionales/bayern/ar...te.onsitesearch

Kritik aus eigenen Reihen:
Andreas Stoch, SPD-Chef in Baden-Württemberg:
https://www.welt.de/regionales/baden-wue...te.onsitesearch




Andere Reaktionen:
Meinungskommentar:
https://www.welt.de/wirtschaft/article19...te.onsitesearch

Wirtschaft:
https://www.welt.de/wirtschaft/article19...te.onsitesearch

Politiker;
https://www.welt.de/politik/deutschland/...ausschluss.html

FDP-Generalsekretätin Teuteberg:
https://www.welt.de/politik/deutschland/...te.onsitesearch


Ich muss ja sagen... die SPD ist sehr konsequent auf das Projekt 10% fokussiert....

Und außerdem finde ich, dass man die Kühnerts und die Habecks zuallererst enteignen sollte - damit die mal wissen, wie das ist. Und dann dürfen sie gern eine mehrjährige... "bildungstechnische" Studienreise nach Nordkorea machen... damit sie wissen, was Kommunismus wirklich ist.


Dr. rer. Archivalia des Clubs und des Notquartiers
Archäologe ehrenhalber des Clubs und des Notquartiers

 
Sparrowhawk
Beiträge: 3.047
Registriert am: 08.06.2014

zuletzt bearbeitet 03.05.2019 | Top

Das Grundgesetz

#2 von Socke , 03.05.2019 18:25

Thema Grundgesetz:
Das Grundgesetz lässt Enteignungen/Verstaatlichung/Vergesellschaftung oder wie auch immer man das nennen mag, gar nicht zu bis auf eine winzige Ausnahme: Wenn es zum Zwecke der öffentlichen Erschließung, z.B. Straßenbau, Schienenwege, Stromleitung etc. zwingend notwendig ist, d.h. dem "Wohle der Allgemeinheit dient". Da steht im GG extra drin, dass die Enteignung nur zum Zwecke des öffentlichen Wohls/Nutzung zulässig ist und auch die Entschädigung angemessen sein muss, woraus die Verfassungsrechtler machen, dass es mindestens den Verkehrswert, besser noch darüber liegen muss, um jeden Zweifel einer staatlichen Aneignung unter Wert auszuräumen. Straße und Schiene sind beispielsweise öffentliche Zwecke zum Wohle aller, weil die hinterher, wenn die Anlage fertig ist, jeder nutzen kann.
Schon bei einer Enteignung von Wohnungs(fond-)gesellschaften oder Firmen wie BMW, Daimler etc. ist hinterher die öffentliche Nutzung der enteigneten Sachen ausgeschlossen, davon hat die Allgemeinheit nichts, das geht nicht, das gibt das GG nicht her, denn eine nach der Enteignung billig vermietete Wohnung ist priv. Raum, dass ist kein Allgemeinwohl mehr.

Ich sehe solche kommunistischen Vorschläge daher im Zuge der merkelschen Politik mit ihrem 2mio-fachen Verfassungsbruch, wo sich solche Kommis jetzt denken, man muss das Grundgesetz nicht so genau nehmen und nun solche Vorschläge präsentieren, massenhaft zu enteignen.
Denn das Problem, das Merkel uns beschert hat ist Folgendes:
Sie hat mit ihrem Handeln das Grundgesetz Art.16A übergangen, außer Kraft gesetzt und die spannende Frage ist nun, wenn dieser Artikel nicht mehr gilt, was gilt dann noch? Ist das ganze Grundgesetz nun hinfällig und jeder Artikel dort kann nach Belieben der Regierung außer Kraft gesetzt werden? Kann man nun auch Art. 14 über die Enteignung außer Kraft setzen bzw. wie hier von diesem Sozen gefordert nicht mehr genau befolgen müssen? Muss ich mich noch an Gesetze halten oder kann das auch je nach meiner Lust und Laune auslegen oder außer Kraft setzen?
Das Merkel hat uns hier ein verfassungsrechtlich sehr übles Erbe hinterlassen, dass noch einer gerichtlichen Aufarbeitung bedarf, z.B. mit Feststellung des Verfassungsbruches und Wiederherstellung der vollen Gültigkeit des Grundgesetzes. Oder eben er Feststellung, dass ihr Handeln in Ordnung war und man Gesetze nach belieben auslegen und auch außer Kraft setzen darf, aber dann ist D. auch als Staat endgültig erledigt.


 
Socke
Beiträge: 18.777
Registriert am: 08.06.2014

zuletzt bearbeitet 03.05.2019 | Top

RE: Das Grundgesetz

#3 von Sparrowhawk , 03.05.2019 20:20

Kommunismus ist verfassungsfeindlich, entsprechende Parteien gehören daher verboten.

Das hätte allerdings den Nachteil, dass es dann links von der FDP nichts mehr gäbe und wir auf ewig einer Alleinregierung der Union ausgeliefert wären...


Dr. rer. Archivalia des Clubs und des Notquartiers
Archäologe ehrenhalber des Clubs und des Notquartiers

 
Sparrowhawk
Beiträge: 3.047
Registriert am: 08.06.2014


RE: Das Grundgesetz

#4 von Coconutcandy , 05.05.2019 16:46

Ja, der Kommunismus ist verfassungsfeindlich. De facto haben wir aber in vielen Bereichen schon lupenreinen Kommunismus, oder er wird gefordert. Dank unserer sich demokratisch nennenden Parteien. Allein schon aus Deutschland einen Vielvölkerstaat zu machen geht in diese Richtung.

Paßt zum Thema: Wie der Teufel die Welt regiert
https://www.epochtimes.de/wissen/wie-der...t-a2819788.html


 
Coconutcandy
Beiträge: 4.694
Registriert am: 08.06.2014

zuletzt bearbeitet 05.05.2019 | Top

   

Ein langer schöner Bericht einer Flüchtlingshelferin in Köln
Liberal?

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz