Thema Grundgesetz:
Das Grundgesetz lässt Enteignungen/Verstaatlichung/Vergesellschaftung oder wie auch immer man das nennen mag, gar nicht zu bis auf eine winzige Ausnahme: Wenn es zum Zwecke der öffentlichen Erschließung, z.B. Straßenbau, Schienenwege, Stromleitung etc. zwingend notwendig ist, d.h. dem "Wohle der Allgemeinheit dient". Da steht im GG extra drin, dass die Enteignung nur zum Zwecke des öffentlichen Wohls/Nutzung zulässig ist und auch die Entschädigung angemessen sein muss, woraus die Verfassungsrechtler machen, dass es mindestens den Verkehrswert, besser noch darüber liegen muss, um jeden Zweifel einer staatlichen Aneignung unter Wert auszuräumen. Straße und Schiene sind beispielsweise öffentliche Zwecke zum Wohle aller, weil die hinterher, wenn die Anlage fertig ist, jeder nutzen kann.
Schon bei einer Enteignung von Wohnungs(fond-)gesellschaften oder Firmen wie BMW, Daimler etc. ist hinterher die öffentliche Nutzung der enteigneten Sachen ausgeschlossen, davon hat die Allgemeinheit nichts, das geht nicht, das gibt das GG nicht her, denn eine nach der Enteignung billig vermietete Wohnung ist priv. Raum, dass ist kein Allgemeinwohl mehr.
Ich sehe solche kommunistischen Vorschläge daher im Zuge der merkelschen Politik mit ihrem 2mio-fachen Verfassungsbruch, wo sich solche Kommis jetzt denken, man muss das Grundgesetz nicht so genau nehmen und nun solche Vorschläge präsentieren, massenhaft zu enteignen.
Denn das Problem, das Merkel uns beschert hat ist Folgendes:
Sie hat mit ihrem Handeln das Grundgesetz Art.16A übergangen, außer Kraft gesetzt und die spannende Frage ist nun, wenn dieser Artikel nicht mehr gilt, was gilt dann noch? Ist das ganze Grundgesetz nun hinfällig und jeder Artikel dort kann nach Belieben der Regierung außer Kraft gesetzt werden? Kann man nun auch Art. 14 über die Enteignung außer Kraft setzen bzw. wie hier von diesem Sozen gefordert nicht mehr genau befolgen müssen? Muss ich mich noch an Gesetze halten oder kann das auch je nach meiner Lust und Laune auslegen oder außer Kraft setzen?
Das Merkel hat uns hier ein verfassungsrechtlich sehr übles Erbe hinterlassen, dass noch einer gerichtlichen Aufarbeitung bedarf, z.B. mit Feststellung des Verfassungsbruches und Wiederherstellung der vollen Gültigkeit des Grundgesetzes. Oder eben er Feststellung, dass ihr Handeln in Ordnung war und man Gesetze nach belieben auslegen und auch außer Kraft setzen darf, aber dann ist D. auch als Staat endgültig erledigt.