.. D. nimmt fast alles auf:
https://www.journalistenwatch.com/2018/1...werber-scharen/
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Sollte nicht genau sowas mit den Dubliner Abkommen unterbunden werden ?
Dr. rer. Archivalia des Clubs und des Notquartiers
Archäologe ehrenhalber des Clubs und des Notquartiers
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Nun, das Dubliner Abkommen sieht vor, dass der erste Staat, den ein "Flüchtling" betritt, für die Abwicklung seines Asylantrags zuständig ist. Reist der Flüchtling weiter und hält sich nicht an diese Regelung (woher soll er sie auch kennen?), die im Prinzip identisch mit der GFK ist, so kann der Flüchtling in jenes EU-Land überstellt werden, aus dem bzw über das er gekommen ist. An sich könnte Schweden diese Flüchtlinge lt. Dublin innerhalb einer 20-Tage-Frist nach Deutschland überstellen. Doch die Frist ist meist schon vorbei. Wel die Behörden in der ganzen EU ein bisserl lasch sind und für jeden Schmarrn viele Wochen benötigen. Eine Zeit lang hat Deutschland (= Bayern) aber recht schnell reagiert, da wurden täglich bis zu 100 Flüchtlinge nach Österreich überstellt. Wir haben die Typen dann sofort - wenn sie über Italien oder Ungarn gekommen sind - nach Italien bzw Ungarn überstellt. Mit Slowenien haben wir ein agreement, das besagt, dass dorthin keine Flüchtlinge überstellt werden.
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