Beförderungsverbot für Juden: Einknicken der parteiischen dt. Justiz vor dem Mohammedanismus

#1 von Socke , 26.09.2018 11:30

Aha, man kann Juden also beliebig von der Beförderung ausschließen, die dt. Gerichte nicken das ab. Hier sieht man mal wieder, auf wessen Seite die dt. Justiz steht, wie parteiisch sie sich bewegt:
https://www.welt.de/vermischtes/article1...edia.socialflow

 
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RE: Beförderungsverbot für Juden: Einknicken der parteiischen dt. Justiz vor dem Mohammedanismus

#2 von Jimbo , 27.09.2018 16:56

Vorher gabs sehr wohl eine Verurteilung in GB. Eine jüdische Managerin wurde nicht befördert, die Kuweit Airlines zahlten einen ungenannten, aber hohen Betrag als Schadenersatz. In D'land und Europa insgesamt ist das anders, weil es hier um die Freiheit geht, einen Vertrag abzuschließen oder eben nicht. Der Kauf eines Tickets ist ein Kaufvertrag, der von einem Teil Bezahlung, vom anderen Teil die Beförderung erwartet. Dieser Kaufvertrag ist immer freiwillig - für beide Seiten. Wenn einer der beiden, den Abschluß eines solchen Vertrags verweigert, dann geschieht dies folgenlos. Ich kann also einem beliebigen Kunden den Kauf eines unserer Produkte verweigern. Der kann meckern wie er will, er kriegt es nicht. Besser bekannt aus dem Gastro-Bereich. Der Wirt kann das Servieren eines weiteren Getränks verweigern, ja, er kann sogar bestimmten Gästen das Betreten seines Lokals verbieten. Alles folgenlos.


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RE: Beförderungsverbot für Juden: Einknicken der parteiischen dt. Justiz vor dem Mohammedanismus

#3 von Socke , 27.09.2018 19:01

Liegt der Fall hier nicht so, dass der Vertrag abgeschlossen wurde und dann, als die mohammedanische Fluglinie Kenntnis von dem israelischen Pass erhielt, die Fluglinie die Beförderung verweigerte, also den geschlossenen Vertrag nicht mehr erfüllen wollte?

 
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RE: Beförderungsverbot für Juden: Einknicken der parteiischen dt. Justiz vor dem Mohammedanismus

#4 von Jimbo , 28.09.2018 18:09

Ich weiß es nicht. Vermutlich muss man seine Staatsbürgerschaft zum Ticket-Kauf angeben und da wurde der Vertrag vom Anbieter nicht geschlossen. Wenn jemand schon das Ticket hat, dann gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen, der Dienstleister hat nur noch seinen Teil - die Beförderung - zu erfüllen. Dann ist er für die Nichterfüllung des Vertrages selbstverständlich schadenersatzpflichtig. Außer natürlich, das Kleingedruckte zum Vertrag. Wenn da im Punkt 4711 drinstand, dass Israelis nicht befördert werden .. ja dann ist er fein raus.


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