Fremdenfeindliche und antisemitische Taten würden grundsätzlich der „politisch motivierten Kriminalität Rechts“ zugeordnet

#1 von Socke , 14.03.2018 20:37

Ach nee, Zitat - "fremdenfeindliche und antisemitische Taten würden grundsätzlich der „politisch motivierten Kriminalität Rechts“ zugeordnet, „wenn keine weiteren Spezifika erkennbar“ und „keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind“."
Und in der Realität sind es dann 99,6%, bei denen die Täter Zugereiste, "Flüchtlinge" oder sonstwie andere Mohammedaner sind! Aber wir Deutschen sind schuld weil wir "Rechte" sind.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/poliz...t/21072134.html


 
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zuletzt bearbeitet 14.03.2018 | Top

RE: Fremdenfeindliche und antisemitische Taten würden grundsätzlich der „politisch motivierten Kriminalität Rechts“ zugeordnet

#2 von Socke , 14.03.2018 20:46

Ach ja, im Ghetto (=Neukölln): Mohammedaner fragen nach einer Kippe zum Schmauchen, erkennen die beiden Befragten dabei als Tunten und sogleich kommen die Messer zum Einsatz, schließlich verachtet man Schwule. Also das Übliche:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/queer...t/21055986.html

 
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