.. weil er den mit Pistole und Messer bewaffneten und maskierten Räuber niedergeschossen hat. Jetzt kann es dem überfallenen Juwelier passieren, dass er eingesperrt wird. Eher nicht aber die Chance besteht, ist abhängig von der Richterin. http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin...r/20829930.html
Na, da bin ich aber wirklich neugierig, ob der Herr Juwelier einen gnädigen Richter findet. Der Möchtegern-Täter hatte das Zeug dazu zwar bei sich, aber er hat sich nicht maskiert und den Juwelier auch nicht bedroht. Es wäre interessant, was da wirklich vor sich gegangen ist ....
Doch, der Täter war bei dem Überfall im Juwelierladen maskiert und hat dem Inhaber die Kanone "unter die Nase gehalten". Davon hat sich der Juwelier aber nicht beeindrucken lassen und selber sofort zur Wumme gegriffen und den Typen durchlöchert. Nach der gelochten Lunge ist der Täter noch rausgerannt, hat sich die Maske vom Gesicht gerissen, seinen eigenen Revolver eingesteckt und sich in einer benachbarten Apotheke zu verstecken versucht. Dort ist er aber kollabiert.
Na, dann ist ja alles klar. Notwahr. Wozu braucht es da in D einen Richter? War ja auch keine Notwehrüberschreitung, das wäre es gewesen, wenn er dem Möchtegern-Räuber in den Rücken geschossen hätte. Dazu bräuchte es dann einen Richter, der sich durch einen Sachverständigen die psychische Situation des Opfers darlegen lässt ... meist gibts da bedingte Strafen. Wie: wenn Du in den nächsten 5 Jahren nochmals einem Räuber in den Rücken schießt, dann gehst Du für ein Jahr ins Gefängnis!