EU will Anzeigepflicht für "Barmittel" erweitern - Willkür Tür und Tor geöffnet

#1 von Socke , 24.12.2017 13:29



Zu dem jetzt schon bestehenden Verbot, Bargeld über 10.000€ ohne vorherige Anmeldung beim Zoll mitzuführen zu dürfen soll zukünftig die Definition von "Barmitteln" unbestimmt erweitert werden. Auch ist in der Meldung der Begriff "Grenzübertritt" insofern falsch, als dass seit Wegfall der Grenzkontrollen Zoll und Polizei überall im Land Kontrollen durchführen dürfen ("Hinterlandkontrollen").
So schwammig, wie das jetzt geplant ist, würde das ein Willkürgesetzt werden, wo fast nach Belieben Dinge als Wertgegenstände definiert werden, um dem Verdächtigen ans Zeug zu flicken. Da halten sie Dich an und konfiszieren, was Du gerade an Werten dabei hast, z.B. wird Dein Wagen eingezogen, ist ja ein Wertgegenstand.
Und den Transport von Barmitteln und Wertgegenständen beim Zoll anzumelden macht einen nur verdächtig, weil man nachweisen muss, dass das Zeug redlich erworben und schon versteuert wurde.

https://www.heise.de/tp/features/EU-will...en-3927318.html

 
Socke
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