Über die Länge der Gefängnisstrafe kann man spekulieren, der Anwalt des Herrn KHG, des Finanzministers unter Schwarz-Blau von 2000 bis 2006, wird natürlich alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel bis in die letzte Instanz ausschöpfen. Jedenfalls hat einer der Angeklagten zumindest in einem Teilbereich der Anklage entsprechend gestanden. Es dürften noch weitere Geständnisse anderer Angeklagter folgen. Denn, falls Unbescholtenheit und ein Geständnis vorliegen, könnte eine Gefähnisstrafe vermieden oder wenigstens verkürzt werden. Der Strafrahmen sieht 10 Jahre unbedingter Haft vor.
https://derstandard.at/2000070442458/Buw...mentiert-jedoch